Baufinanzierung: Dank Widerruf kommen Sie früher aus Ihrem Kredit raus

Aufgrund falscher Widerrufbelehrungen, die sich in zahlreiche Baufinanzierungsverträge seit 2002 eingeschlichen haben, können vielleicht auch Sie Ihren Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden, um vom niedrigen Zinsniveau zu profitieren. Prüfen Sie Ihren Vertrag und gehen Sie im Ernstfall rechtlich vor – es kann sich lohnen!

Wenn Sie nach dem 01. November 2002 einen Kredit zur Baufinanzierung abgeschlossen haben, kann es sein, dass Sie aus diesem früher herauskommen als geplant. Möglicherweise ist nämlich die Widerrufbelehrung falsch, weshalb es sich lohnt, Ihren Vertrag unbedingt noch einmal zu prüfen.

Normalerweise müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, wenn Sie früher aus Ihrem Vertrag aussteigen wollen. Fechten Sie Ihren Vertrag an, entfällt dieser Betrag, da der Bank ein Fehler unterlaufen ist.

Viele Fehler in Baufinanzierungs-Verträgen seit 2002

Der Hintergrund ist, dass im Jahr 2002 gesetzliche Vorgaben geändert wurden, die das Widerrufrecht betrafen. Nachdem der Gesetzgeber das Widerrufrecht für einen Baufinanzierungsvertrag, das eigentlich 14 Tage beträgt, eingeführt hat, wurden den Banken Textbausteine zur Verfügung gestellt.

Mit diesen Textbausteinen sollten Banken die neue Regelung in ihre Verträge mit aufnehmen, damit diese wirksam sind. Allerdings sind vielen Banken bei der Aufnahme dieser Belehrung in den Vertrag zahlreiche Fehler unterlaufen, sodass sich daraus für Sie als Kunde ein unbefristetes Widerrufrecht ergibt.

Sparen Sie Geld durch niedrigere Zinsen

Ist die Widerrufbelehrung in Ihrem Vertrag also fehlerhaft, können Sie Ihren Vertrag jederzeit anfechten und versuchen, ihn vorzeitig zu beenden. Auf diese Weise können Sie eine Menge Geld sparen, da Sie beim Abschluss einer Baufinanzierung heutzutage vom niedrigen Zinsniveau profitieren.

Eine Widerrufbelehrung ist dann nicht gültig, wenn entweder nicht das gültige Muster verwendet wurde oder sie nicht deutlich genug hervorgehoben ist. Auch bei missverständlichen Formulierungen können Kreditnehmer ihren Vertrag anfechten. Weiterhin ist die Belehrung im Vertrag angreifbar, wenn Details hinzugefügt, weggelassen oder verändert wurden. Wurden nur leichte inhaltliche Veränderungen oder sprachliche Vereinfachungen übernommen, dann kann die Belehrung trotzdem wirksam sein.

Ihren Vertrag zu überprüfen kann sich lohnen

Insbesondere Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 sind von den Fehlern betroffen, aber auch einen später abgeschlossenen Vertrag lohnt es nochmal zu überprüfen. Suchen Sie sich dafür Hilfe bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.

Da der Ausstieg aus einem Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung für Banken ein Verlustgeschäft ist, müssen Sie mit Widerstand rechnen. Abwehrende Antwortschreiben sind die Regel, um Kunden einzuschüchtern, vor Gericht zieht aber kaum eine Bank. Dennoch sollten sie die Anfechtung für sich durchrechnen, da Sie Anwaltskosten einplanen müssen.

Denn für die Anfechtung des Vertrags sollten Sie sich einen Rechtsbeistand suchen und müssen zudem damit rechnen, in einen Rechtsstreit mit Ihrer Bank zu gelangen, was das Verhältnis nachhaltig verschlechtert.

Kümmern Sie sich unbedingt rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung

Auch sollten Sie sich bereits um eine Anschlussfinanzierung gekümmert haben, da das Darlehen bei erfolgreicher Klage rückabgewickelt wird und die Bank die Restschuld zeitnah einfordert. 30 Tage haben die Kreditnehmer Zeit, das Geld zurückzuzahlen, sonst kann die Zwangsversteigerung drohen.

Wenn Sie eine andere Kreditzusage haben, haben Sie vier bis sechs Wochen Zeit, dieses Angebot anzunehmen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie also das komplette Verfahren abwickeln, was die Anfechtung Ihres alten Vertrages betrifft. Es muss also auch das Timing stimmen, damit Sie am Ende nicht schlechter dastehen als zuvor – ist aber alles in trockenen Tüchern, lohnt sich die Umschuldung in der Regel.

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