Kaufen bei eBay: Wann Sie ein Gebot zurücknehmen dürfen

"Es prüfe, wer sich rechtlich bindet, ob er nicht erst was Bess'res findet." Diese Maxime sollten Sie beachten, bevor Sie ein Gebot auf einen Artikel, der bei eBay eingestellt ist, abgeben. Ein Gebot, das Sie bei eBay abgegeben haben, können Sie aber wieder zurücknehmen sind. Lesen Sie wann und wie das geht.

Ein Gebot bei eBay zurücknehmen: Die gesetzlichen Regelungen

Voraussetzung dafür, dass Sie ein Gebot bei eBay wieder zurücknehmen können, ist nach Paragraf 10 Absatz 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Sie dazu  durch das Gesetz berechtigt sind. Das bedeutet, dass Sie entweder arglistig getäuscht worden sein müssen, oder sich in einem einschlägigen Irrtum befunden haben müssen.

Über eBay werden ganz normale Kaufverträge geschlossen. Verkäufer und Käufer geben dabei rechtsverbindliche Willenserklärungen ab, die sich auf denselben Gegenstand beziehen und inhaltlich übereinstimmen müssen.

Gebot bei "Inhaltsirrtum", "Erklärungirrtum" und "Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft" zurücknehmen

1. Inhaltsirrtum: Die Willenserklärungen können sich aber beispielsweise dann nicht aufeinander beziehen, wenn Sie als Käufer die Artikelbeschreibung falsch verstanden haben.

Beispiel: Ein Verkäufer bietet ein mehrbändiges Werk an, indem er jedes einzelne Buch einstellt und es mit Band-Nummer bezeichnet. Ein Interessent liest die Artikelbeschreibung und nimmt an, es handele sich um alle Bände und die Band-Nummer sei deren Anzahl. In diesem Fall bezieht sich das Gebot des Interessenten nicht auf den angebotenen Gegenstand, wie ihn der Verkäufer bezeichnet hat.

Versteht der Interessent erst später, wie das Angebot wirklich lautete, so kann er sich unter Berufung auf den sogenannten Inhaltsirrtum (Paragraf 119 Abs. 1 Variante 1) durch Anfechtung aus dem Geschäft lösen. Er kann also sein Gebot bei eBay zurücknehmen.

2. Erklärungsirrtum: Haben Sie sich hingegen etwa bei der Eingabe des Gebotes vertippt und bieten auf einen Artikel nicht 5,- Euro, sondern 500,- Euro, so handelt es sich nicht um einen Inhaltsirrtum. Sie wollten schließlich eine Willenserklärung auf diesen Artikel gerichtet abgeben, die darauf abzielte, den Artikel zu kaufen. Sie haben lediglich darin einen Fehler gemacht, wie Sie diese Willenserklärung abgegeben haben. Der Tippfehler fällt somit unter die sogenannten Erklärungsirrtümer. Diese sind in Paragraf 119 Abs. 1 Variante 2 BGB geregelt.

Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft: Sie können sich auch hinsichtlich der Beschaffenheit des Artikels geirrt haben. So könnten Sie beispielsweise passionierter Münzsammler sein. Der Wert von Münzen hängt maßgeblich vom Zustand ab. Als höchste Qualität gilt die Prägequalität "polierte Platte". Unsachgemäße Handhabung kann diese Qualität, etwa durch Kratzer, beeinträchtigen und zu beträchtlichem Wertverlust führen.

Werden Sie sich erst nach der Abgabe Ihres Gebotes darüber klar, etwa, weil der Anbieter eine missverständliche Formulierung der Artikelbeschreibung präzisiert,  können Sie sich über die Anfechtung von Ihrem Gebot bei eBay lösen und es  zurücknehmen. Es handelt sich dabei um einen sogenannten "Irrtum über wesentliche Eigenschaften" (Paragraf 119, Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Sie den Artikel zwar kaufen wollen, aber nicht, wenn er so beschaffen ist.

Wann Sie ein Gebot bei eBay nicht zurücknehmen können

Nicht zurücknehmen können Sie Gebote, wenn Sie es sich nur anders überlegt haben. Dabei spielt das Motiv nur dann eine Rolle, soweit es sich um einen der oben genannten Irrtumsfälle handelt. Haben Sie sich auf Ihrem letzten Kontoauszug verlesen und war deswegen das Gebot zu hoch, ist eine Reparatur dazwischengekommen und Sie können sich den Artikel gar nicht mehr leisten, oder haben Sie den Artikel anderswo günstiger gefunden, so ist dies Ihr Problem. Eine gründliche Recherche darf man Ihnen zumuten.

Gebot zurücknehmen: So funktioniert das bei eBay

Beachten Sie: Möchten Sie ein Gebot zurücknehmen, so nutzen Sie dafür den Button "Rücknahme des Gebots". Legen Sie dem Verkäufer den Grund für die Rücknahme Ihres Gebots in Form einer Anfechtungserklärung dar. Dabei unterscheidet eBay zwischen der irrtumsbedingten Rücknahme von Geboten, die innerhalb der letzten 12 Stunden der Angebotslaufzeit abgegeben wurden, und solchen, die vorher abgegeben wurden.

Haben Sie Ihr Gebot innerhalb der letzten 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben, so können Sie das Gebot innerhalb einer Stunde nach Ablauf des Angebotes noch zurücknehmen. Vorher abgegebene Gebote bleiben dabei gültig. Gebote, die vor der 12-Stundenfrist abgegeben wurden, können Sie außerhalb der 12-Stundengrenze zurücknehmen. Dabei werden alle Ihre Gebote gelöscht. Verbleiben weniger als 12 Stunden bis zum Ablauf des Angebots, so müssen Sie sich mit dem Verkäufer über die Rücknahme des Gebotes verständigen.

Die Anfechtungserklärung sollten Sie auf jeden Fall aufheben, damit Sie Ihre Rücknahme nachweisen können. Hier kann Ihnen auch ein Screenshot Ihrer versendeten Nachrichten helfen. Liegt eine arglistige Täuschung vor, so müssen Sie die Anfechtung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Täuschung erklären. Ist die Rücknahme objektiv ungerechtfertigt, so können Sie sich gegenüber dem Verkäufer schadensersatzpflichtig machen.