Das Autojahr 2011

Im neuen Jahr tritt eine Reihe von Änderungen im Zusammenhang mit einem Auto in Kraft. Wir erklären, was geändert wird.

Die von den Behörden in EU-Ländern verhängten Bußgelder bei Verkehrsverstößen werden in Zukunft auch in Deutschland einkassiert. Die ausländischen Behörden sind berechtigt, ab einem Bußgeld von 70 € entsprechende Bescheide an den Halter in Deutschland zu versenden. Wichtig: der Bescheid muss in deutscher Sprache abgefasst sein, anderenfalls ist er ungültig.

Führerschein mit 17
Bisher war es nur ein Versuch in mehreren Bundesländern – ab 2011 ist das Fahren ab 17 Jahre bundesweit möglich. Voraussetzung dafür ist die Begleitung durch einen erfahrenen Führerscheininhaber.

Damit nicht einfach der Kumpel von nebenan als "erfahrener" Führerscheininhaber die Begleitung vornimmt, muss dieser Begleiter mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis und maximal 3 Punkte in Flensburg haben.

Neue Spritsorte
An den deutschen Tankstellen wird als neue Spritsorte das "E10" vertrieben. Diese kann alternativ zum normalen Super getankt werden und enthält einen höheren Anteil an Ethanol.

Dieser Alkohol wird aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen und soll die CO2- Bilanz im Straßenverkehr verbessern. Allerdings vertragen nicht alle Motoren das E10. Vor allem ältere Fahrzeuge könnten Probleme bekommen. Man sollte sich also auf den Internetseiten der jeweiligen Autohersteller oder bei der Werkstatt erkundigen, bevor man das erste Mal den neuen Biosprit tankt.

Steuerbefreiung
Mit Jahreswechsel endet die bisherige generelle Steuerbefreiung für Autos mit der Schadstoffnorm Euro 5 und Euro 6. Damit gibt es nur noch einen Bonus für Autos mit Euro-6-Diesel, die ab dem 1. Januar 2011 zugelassen werden. Hier erhält der Halter einmalig 150 € als Steuererleichterung.

Tagfahrlicht
Ab 2011 gehen in allen Neuwagen die Lampen an, sobald man die Zündung dreht. Dieses Tagfahrlicht ist bei Neuwagen Pflicht und sollte also durch den Fahrer nicht zum Beispiel durch Entfernen der Sicherung ausgeschaltet werden.

Wechselkennzeichen
Laut Vorhersage des ADAC soll es ab 2011 das Wechselkennzeichen geben. Damit können dann bis zu 3 Autos auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Damit fällt nur eine Kfz-Versicherung an, die auf Basis des Fahrzeuges mit der höchsten Fahrzeugklasse errechnet wird.

Ob die Kfz-Steuer dann ebenfalls nur noch für ein Auto fällig wird, ist derzeit noch unklar.

Winterreifen
Die bisher schon geltende Winterreifenpflicht wurde nun präzisiert. War sie vorher eher schwammig formuliert, müssen nun Autos bei Glatteis, Reifglätte oder Schneematsch mit Winterreifen ausgestattet sein. Damit ist die Pflicht nicht zeit-, sondern anlassbezogen.

Von der Pflicht sind nur fahrende, nicht aber parkende Fahrzeuge betroffen. Wer also sein Auto bei den genannten Witterungserscheinungen stehen lässt, muss nicht mit einer Strafe rechnen. Apropos Strafe: Die richtigen Reifen lassen sich durch die Polizei mit einem Blick feststellen, denn die Winterreifen sind mit den Buchstaben M + S markiert.

Wird ein falscher Reifen festgestellt, drohen 40 € sowie ein Punkt in Flensburg. Die Geldstrafe verdoppelt sich, wenn durch falsche Bereifung eine Behinderung entsteht, weil zum Beispiel das Fahrzeug an einer Steigung stecken bleibt. Bei einem Unfall mit falscher Bereifung kann die Kaskoversicherung zudem ganz oder teilweise die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden Winterreifen Ursache des Unfalles waren.

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