Vorfälligkeitsentschädigungen richtig berechnen

Wer ein Eigenheim kreditfinanziert, möchte unter Umständen das Darlehen vorzeitig wieder "loswerden", zum Beispiel wegen eines unerwarteten Hausverkaufs. Für die vorzeitige Ablösung eines solchen Darlehens verlangen die Banken jedoch üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung. Lesen Sie hier, wie Sie vermeiden, dass Ihnen die Bank eine zu hohe Entschädigung in Rechnung stellt.

Wichtig: Die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen

Die Zulässigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen ist durch deutsche Gerichte bestätigt worden. Begründet wird sie damit, dass der Bank durch die vorzeitige Ablösung oder Tilgung des Kredits ein Zinsverlust entsteht. Denn würde der Kredit nicht vorzeitig getilgt, hätte er noch eine längere Laufzeit, für welche die Bank ja auch noch die vertraglich vereinbarten Zinsen kassieren könnte. In der Regel wird daher eine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – verzichten wird eine Bank hierauf nur im Einzelfall aus Kulanz gegenüber dem Kunden.

Prüfen Sie die Berechnung Ihrer Bank kritisch

Streit entsteht in der Praxis häufig dann, wenn die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich verlangt. Die Berechnung dieser Entschädigung ist für einen Verbraucher und finanztechnischen Laien üblicherweise zu kompliziert und wird dann von der Bank vorgenommen.

Aus meiner anwaltlichen Praxis und meiner jahrelangen Tätigkeit als Wissenschaftler am Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht in Leipzig weiß ich, dass den Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung häufig "Irrtümer" unterlaufen – seltsamerweise in der Regel zulasten der Kunden. Wer hier als Verbraucher kein Geld verschenken will, kommt daher nicht umhin, die Berechnung der Bank überprüfen zu lassen. 

Beachten Sie die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze

Jahrelang gab es Streit darüber, welchen fiktiven Zinssatz die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zugrunde legen darf und in welchen Schritten eine Anpassung an sich ändernde Marktzinsen zu erfolgen hat. Der Bundesgerichtshof hat hier inzwischen für Klarheit gesorgt.

Der Hintergrund: Die Banken haben sinkende Marktzinsen in der Regel erst verzögert an ihre Kunden weitergegeben, wohingegen steigende Zinsen sofort berechnet wurden. Außerdem wurde häufig auf für die Bankkunden ungünstigere Referenzzinssätze rekurriert. Der Bundesgerichtshof hat all diesem Missbrauch einen Riegel vorgeschoben. Das bedeutet: Es lässt sich konkret überprüfen, ob die Bank zu viel Vorfälligkeitsentschädigung verlangt oder nicht. 

So kommen Sie zu Ihrem Recht gegenüber der Bank

Zuerst einmal müssen Sie herausfinden, ob die Bank Ihnen zu viel Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt hat. Es muss also unter Beachtung der Kriterien der Rechtsprechung konkret nachberechnet werden. Dies können für Sie auf Anleger- und Bankrecht spezialisierte Rechtsanwälte tun.

In der Regel wird für diese Nachberechnung eine kleine Kostenpauschale verlangt. Doch das Geld ist meist gut investiert: Nur eine kleine Abweichung von den Kriterien der Rechtsprechung kann zu erheblichen Beträgen führen, die Sie einsparen können. Da sind schnell ein paar tausend Euro beisammen. 

Konfrontieren Sie die Bank mit der Nachberechnung

Ergibt die Nachberechnung Ihres Verbraucheranwalts, dass Ihnen die Bank zu viel Vorfälligkeitsentschädigung berechnet hat und dass die vom BGH aufgestellten Kriterien nicht eingehalten wurden, sollten Sie zuerst die Bank mit dem Ergebnis der Neuberechnung konfrontieren. Ein anwaltliches Schreiben wirkt hier oft Wunder. Weigert sich die Bank beharrlich, die berechnete Entschädigung zu korrigieren, können Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung zuviel berechneter Zinsen gerichtlich geltend machen. Es dürfte sich allemal lohnen. 

Stand: 21.10.2011