Vier Beine auf zwei Schienen – mit Hund und Co. in der Bahn

Will man eine Bahnfahrt mit dem Vierbeiner wagen, steht man oft vor problematischen Fragen. Darf man das Tier überhaupt mitnehmen? Welchen Fahrtpreis muss man zahlen? Und an welche Regeln muss man sich halten? experto.de hilft.

Kein Tierbesitzer würde widersprechen: Seinen vierbeinigen Begleiter lässt man nur ungern allein. Bei einer längeren Autofahrt ist dies, werden die Sicherheitsbestimmungen eingehalten, auch kein Problem. Doch was ist mit Bahnfahrten?

Kleine Tiere fahren kostenlos in der Bahn

Kleinere Hunde, Katzen und ähnliche kleine Haustiere können kostenlos in einer Transportbox mitgenommen werden. „Klein“ bedeutet dabei jedes Tier bis zur Größe einer Hauskatze. Wichtig ist, dass die Transportbox wasserdicht sein muss. Die Box selbst gehört auf den Schoß oder unter den Sitz.

Falls man in einem Abteil reist, die anderen Fahrgäste nichts dagegen haben und das Tier friedlich ist, kann man es auch aus der Box rausnehmen, jedoch nicht frei im Abteil laufen lassen. Für eventuelle Schäden ist man in diesem Fall natürlich haftbar. Generell gilt: Wenn die Mitreisenden im Abteil etwas gegen das Tier haben, muss man das Abteil wechseln.

Größere Tiere in der Bahn: halber Fahrpreis

Grundsätzlich gilt: Wenn das Tier nicht in einen Transportbehälter passt, muss sein Besitzer den halben Fahrpreis für seinen Vierbeiner zahlen. Dies gilt für den Fern- und den Nahverkehr. Bei Tickets, die eine Benutzung durch mehrere Personen vorsehen (so wie das Schönes-Wochenende-Ticket), gilt das Tier als eine Person. Hunde, die nicht in einer Transportbox mitgenommen werden können, müssen angeleint werden und einen Maulkorb tragen.

Mit dem Hund durch Europa

Bei internationalen Bahnreisen zahlen Sie grundsätzlich den Kindertarif 2. Klasse für das Tier. Wichtig sind die Nuancen: In Nordeuropa dürfen grundsätzlich keine Kampfhunde in der Bahn befördert werden. Große Hunde kriegen in Frankreich 50 Prozent Rabatt auf den Fahrtpreis 2. Klasse.

Italien verbietet die Beförderung von Hunden mit einem Gewicht über 20 kg, ausgenommen davon sind Blindenhunde. In den Niederlanden zahlen große Hunde 5 Euro auf jede Strecke und nur Pitbulls brauchen Maulkörbe. Und in der Schweiz besteht weder Leinen- noch Maulkorbpflicht in Zügen.

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