Unterhalt für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle 2010

Mit der Düsseldorfer Tabelle können Sie die Höhe des Unterhalts für Ihre Kinder selbst ermitteln. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle gilt seit dem 06. Januar 2010. Wegen der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag musste die Anpassung vorgezogen werden. Die Höhe des Unterhalts steigt gegenüber dem Vorjahr hierduch um etwa 13 Prozent.

Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz Bürgern und Unternehmen zahlreiche Steuererleichterungen beschert. Unter anderem steigt das Kindergeld um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind im Monat, der steuerliche Kinderfreibetrag (Lohnsteuerkarte: 5. Kinder) von 6.024 Euro auf 7.008 Euro pro Jahr. Diese Erhöhungen machte allerdings eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich. Damit ist eine Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle wesentlich früher als ursprünglich geplant notwendig geworden. Ursprünglich sollte die Düsseldorfer Tabelle erst zum Ende 2010 überarbeitet werden.

Die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle 2010 hat direkten Einfluss auf die Berechnung des gesetzlichen Mindestunterhaltes, da sich dieser aus dem Kinderfreibetrag errechnet.

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist am 6. Januar 2010 veröffentlicht werden. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder von getrennt lebenden Eltern.

Nach der der Düsseldorfer Tabelle des Vorjahres mussten die unterhaltspflichtigen Eltern für jüngere Kinder bis zu deren 6. Geburtstag etwas weniger zahlen. Demgegenüber war von unterhaltspflichtigen Eltern für Kinder ab der 3. Altersgruppe (12 bis 17 Jahre) sowie für volljährige Kinder etwas mehr an Unterhalt zu zahlen. Bei den sechs- bis elfjährigen Kindern blieben die Unterhaltspflichten nach der letzten Düsseldorfer Tabelle gegenüber der Vorgängerversion unverändert.

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 steigt die Höhe des Unterhalts noch einmal um etwa 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.

Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle 2010

Aus der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010 ergeben sich Unterhaltsansprüche zwischen 317 und 781 Euro. Die genaue Höhe des Unterhalts ist nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen des bzw. der Unterhaltspflichtigen. Der tatsächlich zu zahlende Unterhalt entspricht dem Wert in der Düsseldorfer Tabelle 2010 abzüglich des halben Kindergeldes für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Bei Kindern über 18 Jahre wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen.

Gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2009 sind jetzt nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 etwa 13 Prozent mehr an Unterhalt zu zahlen.

Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich weder um ein Gesetz, noch hat die Düsseldorfer Tabelle Gesetzeskraft.

Die Düsseldorfer Tabelle stellt vielmehr eine Richtlinie dar, die nebst Anmerkungen auf Koordinierungsgesprächen beruht, die unter Teilnahme aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

Der Unterhalt für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle 2010

Die zu leistenden Unterhaltszahlungen an Kinder schwanken nach der Düsseldorfer Tabelle insbesondere in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen.

Für die erste Altersgruppe schwanken die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Unterhaltszahlungen zum Beispiel zwischen 225,00 Euro (Vorjahr 199,00 Euro) und 416,00 Euro (Vorjahr 368,00 Euro) monatlich.

Für die 12 bis 17 Jahre alten Kinder und Jugendlichen steigen die Unterhaltszahlungen nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010 ebenfalls deutlich um etwa 13 Prozent. Gleiches gilt für volljährige Kinder ab 18 Jahren.

Eigenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle 2010

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 beträgt der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 Euro.

Beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt dieser Freibetrag nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle monatlich 900 Euro.

In diesen Freibeträgen der Düsseldorfer Tabelle sind bereits die Kosten für die Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und die Kosten für die Heizung bis zu einem Betrag von 360 Euro enthalten.

Der in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesene Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, sofern er im Einzelfall erheblich überschritten wird und sich dies nicht vermeiden lässt.

Download der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2010

Beim Oberlandgericht Düsseldorf steht die Düsseldorfer Tabelle 2010 zum Download zur Verfügung. Dort steht auch eine Vergleichstabelle bereit, aus der die höheren Unterhaltsverpflichtungen nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2009 direkt abgelesen werden können.