Vorsicht Wirtschaftsauskunft – Bei Falschauskunft können Sie Schadensersatz verlangen

Waren Sie schon einmal Opfer einer falschen Wirtschaftsauskunft? Sie haben einen Auftrag verloren, weil eine Auskunftei, bei der sich Ihr Auftraggeber über Sie informiert hat, eine falsche Auskunft erteilt hat? Seien Sie vorsichtig bei Wirtschaftsauskunft. Bei Falschauskunft über Ihre Firma können Sie Schadensersatz verlangen.
Vorsicht Wirtschaftsauskunft
Sie können eine Auskunftei in Regress nehmen, wenn Sie den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Falschauskunft und dem Verlust des Auftrags beweisen können.
Grundsätzlich jedenfalls besteht ein solcher Schadensersatzanspruch. Dabei können Sie sich auf das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg berufen.

Urteil zur Wirtschaftsauskunft

In dem von diesem Gericht verhandelten Fall hatte die Auskunftei fälschlicherweise behauptet, die Firma sei zahlungsunfähig. Daraufhin stornierte der Geschäftspartner den Auftrag.
Das OLG Bamberg über Wirtschaftsauskunft
Dazu die OLG-Richter: Im Wirtschaftsleben sind Informationen einer Auskunftei über die Zahlungsfähigkeit eines Kunden wesentliche Grundlage für Geschäftsbeziehungen (OLG Bamberg, Az.: 6 U 59/03).
Aber: Verzeichnen Sie darüber hinaus generell Umsatzeinbußen, ist die Auskunftei dafür nicht haftbar.
Denn das stellten die OLG-Richter ebenfalls klar: Schadensersatz gibt es nur für detailliert nachgewiesene Verluste, wie eben bei einem geplatzen Auftrag als unmittelbare Folge der Falschauskunft.
Praxis-Tipp zur Wirtschaftsauskunft
Überprüfen Sie regelmäßig, welche Informationen die Wirtschaftsauskunfteien über Ihr Unternehmen gespeichert haben und verbreiten.
Dabei sollten Sie nicht nur die überregional tätigen Auskunfteien in Ihre Überprüfung einbeziehen. Kontrollieren Sie gerade auch, welche Daten die Anbieter aus der Region über Ihr Unternehmen gespeichert haben.
Und wenn Sie bei Ihrer Recherche unrichtige Auskünfte über Ihr Unternehmen feststellen: Veranlassen Sie umgehend eine Korrektur.