Das müssen Sie zum Thema Werkverträge wissen

Werkverträge sind weitverbreitet. Immer, wenn es um ein bestimmtes Arbeitsergebnis geht, handelt es sich um einen Werkvertrag. Klassische Beispiele sind Reparaturaufträge (Fahrzeuge etc), die Erstellung von Gutachten sowie die Herstellung und Sanierung von Gebäuden.
Werkverträge sollten immer diese Punkte beinhalten:
  • Bezeichnung der Vertragsparteien
  • präzise Beschreibung des Auftragsgegenstands, also des zu erstellenden oder zu erledigenden Werks
  • Abnahme
  • Preis und Zahlungsbedingungen (Abschlagszahlungen)
  • ggf. die Geltung spezieller Regelungen wie VOB
  • Haftung
Abnahme
Hiermit erklärt der Besteller, dass die Erstellung vertragsgemäß erfolgt ist. Dadurch wird die Vergütung fällig und die Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Sie müssen sich wegen dieser Mängel die Gewährleistungsrechte aber ausdrücklich vorbehalten, da sie sonst verlorengehen.
Musterformulierung
Hinsichtlich der folgenden Mängel (Beschreibung) erfolgt die Abnahme nur unter Vorbehalt. Wir behalten uns vor, insoweit die Gewährleistungsrechte nach §634 BGB geltend zu machen.
So sichern Sie sich bei mangelhaften Leistungen ab – Musterformulierung
(am Beispiel eines Gutachtens, das Produktionsabläufe und Verbesserungsmöglichkeiten enthalten sollte, jedoch nur eine Beschreibung der Produktionsabläufe enthielt:)
Das von Ihnen erstellte Gutachten erfüllt nicht die vertraglichen Anforderungen. Ich fordere Sie daher auf, bis zum … das Gutachten vertragsgemäß zu vervollständigen. Bis zur vertragsgemäßen Fertigstellung ist eine Abnahme ausgeschlossen.