Abmahnung: IHK hilft Ihnen auf dem Weg zu einer gütlichen Einigung

Eine Abmahnung wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes – beispielsweise des Gebrauchs einer Produktbezeichnung oder eines Bildes im Internet – ist ärgerlich und kann für ein Unternehmen schnell teuer werden. Reagieren Sie nicht, oder falsch können gerichtliche Schritte drohen.
Die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten der IHK hat das Ziel, bevor es zu einer Verhandlung kommt, eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien herbeizuführen. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, können Sie diesen Dienst der IHK für nur 55 Euro (ausgenommen die Kosten für die bevollmächtigten Anwälte) in Anspruch nehmen.

Werden Sie wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unterlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt, also wegen

  1. unlauterer, irreführender, unzulässiger vergleichender Werbung sowie
  2. unzumutbarer Belästigung
können Sie sich auch ohne Zustimmung des Gegners an die Einigungsstelle wenden.
Auch wenn Sie selbst abgemahnt haben und das gemahnte Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgibt, hilft die IHK ohne Zustimmung des Gegners weiter. In der Regel bekommen Sie innerhalb eines Monats einen Verhandlungstermin, der ca. 30 bis 45 Minuten dauert.

Beide Parteien sind verpflichtet, zum angesetzten Verhandlungstermin bei der Einigungsstelle zu erscheinen. Zunächst klärt der Verhandlungsleiter, ob der Sachverhalt wirklich wettbewerbswidrig ist. Es wird dann ein Lösungsvorschlag erarbeitet, beispielsweise die Unterlassungserklärung verfasst und die Vertragsstrafe geklärt. Wie bei Gericht gilt, dass eine Unterlassungserklärung nur zusammen mit einer Vertragsstrafe den Wettbewerbsverstoß ausräumen kann.

Die Verhandlung der Einigungsstelle beleuchtet anders als das Gericht nicht nur die Wettbewerbsbelange, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen der Parteien. Sollte es zu keiner Einigung kommen, muss am Ende doch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies ist aber selten der Fall, weil der Vorsitzende beide Parteien mit viel Sachkenntnis dabei unterstützt, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.