Ihr wichtigster Vertriebspartner kündigt Ihnen – was nun?

Kündigt der Vertriebspartner den Vertrag mit Ihnen auf, dann ist das Ende einer langjährigen Geschäftsbeziehung eingeläutet. Statt die geschäftliche Situation als aussichtslos zu akzeptieren, sollte umgehend agiert werden. Wichtige Punkte müssen aktuell überprüft und beachtet werden, um keinen Fehler zu begehen, der gravierende Folgen hat.

Wenn Ihr Vertriebspartner
den Händlervertrag kündigt, kann die Existenz als Händler grundlegend gefährdet sein. Ein kühler Kopf hilft, keine groben Fehler zu begehen und die Übersicht zu behalten. Die Checkliste führt Punkte auf, die bei der Kündigung des Händlervertrages durch den Vertriebspartner unbedingt überprüft werden sollten oder zu beachten sind.

Vertriebspartner kündigt: Checkliste

  • Wirksamkeit der Kündigung überprüfen
  • Rückabwicklung des Händlervertrags bedenken
  • Ausgleichsanspruch sichern, zusätzlichen Entschädigungsanspruch prüfen
  • Alternativen suchen und überdenken
  • mangels Perspektiven den Betrieb abwickeln

Zu allen Punkten lauern viele Fallstricke und Ausnahmen im Verborgenen, die zu gravierenden Missverständnissen und Fehlentscheidungen führen können. Scheuen Sie sich nicht, umgehend juristischen Rat und Hilfe bei einem Anwalt zu suchen.

Form und Frist – die Wirksamkeit, Folgen und Ausnahmen, wenn Ihr Vertriebspartner kündigt

Händlerverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist wirksam, wenn die Kündigungsfrist eingehalten ist und alle vertraglich festgelegten Forderungen formell enthalten sind. Ist eine Frist von zwei Jahren zum Monatsende vereinbart, so ist bei Zugang der Kündigung in einem beliebigen Monat eines Jahres das Vertragsverhältnis zum letzten Tag des gleichen Kalendermonats zwei Jahre später beendet.

Nach GVO kann ausnahmsweise eine einjährige Kündigungsfrist ausreichen. Hier besteht eventuell eine gesetzliche oder vereinbarungsgemäße Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Der Ausgleichsanspruch nach § 89 b Handelsgesetzbuch bleibt davon unberührt.

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so wird sie automatisch zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Im Kündigungsschreiben ist zu überprüfen, ob der genannte Kündigungstermin mit der vereinbarten Regelung im Händlervertrag übereinstimmt.

Eine ordentliche Kündigung ist ohne Angabe eines Grundes wirksam. Ein Hersteller braucht dazu nicht die Zustimmung des Vertragshändlers. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass die Kündigung dem Vertragshändler zugegangen ist.

Ist die Kündigung wirksam, sollten Sie sich mit der Rückabwicklung des Händlervertrags genauestens beschäftigen. Zudem sollten Sie den Ausgleichsanspruch prüfen und fristgerecht sichern. Eventuell steht Ihnen auch ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch zu.

Alternativen zum bisherigen Vertriebspartner sollten bekannt sein. Die Gesamtsituation ist gründlich zu analysieren. Fehlt bei diesen Szenarien eine tragfähige Perspektive, dann ist der Betrieb ordnungsgemäß abzuwickeln.

Fazit: Unbedingt einen kühlen Kopf bewahren, wenn Ihr Vertriebspartner kündigt. Die komplexe Situation analysieren und rechtlichen Rat und Hilfe suchen, um vermeidbare Folgen zu mildern.