Gewähren Sie einen Preisnachlass nur im Ausnahmefall, wenn
- es sich um einen rein optischen Mangel handelt,
- der Aufwand für eine Reparatur zu groß wäre,
- eine Neulieferung nicht mehr möglich ist.
Gewähren Sie einen Preisnachlass auf gar keinen Fall
- wenn es sich um eine Funktions-Störung handelt,
- wenn ein System-Mangel vorliegt.
- Selbst dann nicht, wenn der Kunde glaubhaft versichert, den Schaden selbst beheben zu können.
Generell gilt: Wenn die Funktion beeinträchtigt ist, sind Reparatur und Austausch die einzig richtige Lösung!
So geben Sie einen Preisnachlass
Wollen Sie einen Preisnachlass gewähren, lassen Sie Ihren Kunden zuerst einen Vorschlag über die Höhe machen. Das Gesprächsergebnis soll ja vor allem seinen Vorstellungen entsprechen.
Können Sie auf die Wünsche des Kunden beim besten Willen nicht eingehen, fragen Sie: "Wie kommen Sie gerade auf diesen Preisnachlass?" Meist kann der Kunde die Höhe nicht begründen – und Sie haben eine gute Ausgangslage für Ihre Argumentation.
Praxis-Tipps zum Preisnachlass
Vereinbaren Sie möglichst, dass der Preisnachlass nicht ausbezahlt, sondern verrechnet wird. So binden Sie den Kunden an sich und Ihr Unternehmen.
Und Sie erhalten die Chance, sich dem Kunden erneut – und diesmal von Ihrer besten Seite – zu präsentieren.