BGH entscheidet: Widerrufsrecht gilt auch auf eBay

Für Spezialisten erwartungsgemäß hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch auch für eBay-Versteigerungen entschieden, dass einem Verbraucher gegenüber einem Händler ein Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusteht. Damit wurde eine lange Zeit kontrovers geführte Diskussion im Sinne des Verbraucherschutzes entschieden. Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind laut BGH eng auszulegen.

Interessant wird es sein, die Urteilsbegründung zu analysieren. Dabei kann die Antwort auf bislang höchstrichterlich nicht geklärte Fragen abfallen. Im vorliegenden Fall hatte beispielsweise der Verbraucher die Warenzusendung nicht angenommen und sich dann auf sein Widerrufsrecht berufen. Damit scheint die Frage entschieden, ob dem Käufer das Widerrufsrecht auch schon vor der Warenzusendung zusteht. Hierzu wird Rechtsanwalt Rolf Becker in gewohnter Weise Stellung nehmen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.
 
eBay selbst begrüßt offiziell die Entscheidung und beruhigt die Händler, dass dadurch Vorteile entstünden. Bei der Darstellung der Auktionsplattform schleichen sich allerdings einige Unschärfen ein: eBay sagt, verderbliche Waren seien vom Widerruf ausgeschlossen – das, so Becker, stimmt nicht ganz: Konserven-Delikatessen können durchaus dem Widerruf unterliegen, da nur "leicht verderbende" Waren ausgenommen sind. Und auch die Aussage von eBay, dass alle Produkte vom Widerruf ausgeschlossen sind, die auf Kundenspezifikation hin angefertigt wurden, ist längst überholt. Insofern müssen sich die PowerSeller durchaus genauer mit der Rechtslage auseinandersetzen.

Interessant wird es sein, die Urteilsbegründung zu analysieren. Dabei kann die Antwort auf bislang höchstrichterlich nicht geklärte Fragen abfallen. Im vorliegenden Fall hatte beispielsweise der Verbraucher die Warenzusendung nicht angenommen und sich dann auf sein Widerrufsrecht berufen. Damit scheint die Frage entschieden, ob dem Käufer das Widerrufsrecht auch schon vor der Warenzusendung zusteht. Hierzu wird Rechtsanwalt Rolf Becker in gewohnter Weise Stellung nehmen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.

eBay selbst begrüßt offiziell die Entscheidung und beruhigt die Händler, dass dadurch Vorteile entstünden. Bei der Darstellung der Auktionsplattform schleichen sich allerdings einige Unschärfen ein: eBay sagt, verderbliche Waren seien vom Widerruf ausgeschlossen – das, so Becker, stimmt nicht ganz: Konserven-Delikatessen können durchaus dem Widerruf unterliegen, da nur "leicht verderbende" Waren ausgenommen sind. Und auch die Aussage von eBay, dass alle Produkte vom Widerruf ausgeschlossen sind, die auf Kundenspezifikation hin angefertigt wurden, ist längst überholt. Insofern müssen sich die PowerSeller durchaus genauer mit der Rechtslage auseinandersetzen.

Für Spezialisten erwartungsgemäß hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch auch für eBay-Versteigerungen entschieden, dass einem Verbraucher gegenüber einem Händler ein Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusteht. Damit wurde eine lange Zeit kontrovers geführte Diskussion im Sinne des Verbraucherschutzes entschieden. Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind laut BGH eng auszulegen.