Verschrottung – Machen Sie Lagerplätze frei

Manchmal ist die Verschrottung von Lagerbeständen der einzige Ausweg um Lagerplatz zu schaffen. Eine Wertberichtigung oder Abwertung von Lagerbeständen hat keinerlei Materialbewegung zur Folge und es werden auch keine Lagerplätze frei. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob eine Verschrottung nicht die bessere Möglichkeit ist.
Lagerbestände regelmäßig prüfen
Prüfen Sie bei allen Produkten, die seit drei Jahren keinerlei Lagerbewegung mehr hatten, ob Sie diese Produkte nicht besser in die Verschrottung geben. Also nicht nur zu 100 % abwerten, sondern tatsächlich physisch auslagern.
Wenn die Artikelnummern zu Ersatzteilzwecken noch benötigt werden könnten: Kann zumindest ein Teil davon verschrottet werden?
Geprüft werden kann, ob die potenziell zu verschrottenden Produkte noch in Stücklisten oder in Verkaufskatalogen enthalten sind – übrigens eine klassische Aufgabe, die oft delegiert werden kann, damit Sie sich weiterhin auf das Wesentliche konzentrieren können.
Verschrottung ist kein Zeichen von Missmanagement
Traurig aber wahr: In vielen noch so gut geführten Unternehmen finden turnusmäßig solche Verschrottungsaktionen statt.
Aufgrund verschiedener Produktions- und Bestellgrößen lassen sich bei Serienausläufen die benötigten Teile nicht 100prozentig genau disponieren. Und fehlen darf nie etwas!
Bei einer Verschrottung kann noch Geld "gut gemacht" werden durch die so genannten Verschrottungserlöse!

Geld "gut machen" mit einer Verschrottung:

  • Ihr Schrotthändler zahlt Ihnen bei Stahlware noch einen nicht unerheblichen Betrag für Ihre Altteile und holt die Ware kostenlos ab.
  • Auch bei Kunststoffspritzgussteilen können Sie versuchen, einen Wiederverwender für Ihre Teile zu finden.
  • Elektronikteile können in Teile-Börsen eingestellt werden oder Lieferanten angeboten werden.
  • 30 bis 60 % Wiederbeschaffungswert können erzielt werden (aber Vorsicht: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen die Haftungs- und Gewährleistungfrage genau klären).