Neue Produkte: Gebrauchsmuster schützen

Sie haben ein neues Produkt entwickelt und möchten sichergehen, dass die Konkurrenz es nicht übernimmt. In diesem Fall können Sie ein Gebrauchmuster für den Artikel eintragen lassen. Allerdings sollten Sie sich zunächst davon überzeugen, dass er auch tatsächlich so neu ist wie Sie glauben. Stellen Sie vor allem sicher, dass niemand außer Ihnen das Produkt vor der Anmeldung des Gebrauchmusters benutzt hat.
Nur völlig neue Artikel können eingetragen werden
Grundlage für eine Eintragung als Gebrauchsmuster ist laut § 1 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) eine Anmeldung nur möglich, wenn ein Artikel ganz neu ist. Er darf nicht schon von einem Dritten "vorbenutzt" worden sein.

Das Patentamt prüft nur die formellen Voraussetzungen für die Eintragung, keine Einzelheiten. Das müssen Sie unbedingt selbst tun! Taucht nach der Eintragung ein Dritter auf, der den Artikel vor Ihnen verwendet hat, kann Ihr Muster durch eine Löschungsklage zu Fall gebracht werden. Und zwar, wenn die Vorbenutzung in Deutschland öffentlich erfolgt ist. Gleichgültig ist dabei, ob der Inhalt des Gebrauchsmusters etwas von der Vorbenutzung wusste oder nicht.

Das Produkt muss gewerblich nutzbar sein
Weitere Voraussetzung für einen Schutz ist ein erfinderischer Schritt. Außerdem muss die Erfindung gewerblich verwendbar sein. Es können nur Erzeugnisse und keine Verfahren geschützt werden.

Die Schutzdauer beträgt mindestens drei und höchstens zehn Jahre. Berechnet wird sie vom Anmeldetag an (§ 23 GebrMG). Die Kosten für das Anmeldeverfahren betragen 40 Euro. Um die maximale Schutzdauer von zehn Jahren zu erreichen, muss nach drei, sechs und acht Jahren eine Aufrechterhaltung beantragt werden. Die Gebühr beträgt bei der ersten Aufrechterhaltung 210 Euro, bei der zweiten 350 Euro, bei der dritten sind 530 Euro zu zahlen.

Ermitteln Sie sorgfältig den Stand der Technik
Das Deutsche Patentamt empfiehlt, sich vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters sorgfältig über den Stand der Technik zu informieren. Die patentamtlichen Veröffentlichungen liegen beim Deutschen Patentamt in München, beim technischen Informationszentrum in Berlin sowie bei den Patentinformationszentren zur Einsicht aus. Ein Verzeichnis, in dem alle Anschriften, Öffnungszeiten und der Umfang der vorhandenen Druckschriften aufgeführt sind, ist kostenlos beim Deutschen Patentamt erhältlich.