Mit Gefahrstoff sicher umgehen

Wenn ein Gefahrstoff, das heißt eine Chemikalie, in einem Arbeitsbereich Ihres Unternehmens verwendet wird, gilt das Gefahrstoffrecht. Nach dieser Verordnung müssen Sie dafür sorgen, dass der Umgang mit Gefahrstoffen überschaubar und sicher ist.

Diese Punkte müssen Sie bei den Maßnahmen beachten:

  • Listen Sie jeden Gefahrstoff in einem Gefahrstoffverzeichnis.
  • Sehr giftige und giftige Chemikalien der Kategorien T und T+ müssen unter Verschluss gehalten werden. Zumindest sind sie so sicher aufzubewahren, dass nur fachkundige Mitarbeiter Zugang zu diesen Gefahrstoffen haben.
  • Formulieren Sie für jeden Gefahrstoff oder jede Gefahrstoffgruppe (Säuren, Laugen, gesundheitsschädliche und reizende Stoffe, umweltgefährdende Stoffe) eine Betriebsanweisung.
  • Einzelne Betriebsanweisungen müssen Sie in jedem Fall für Gifte sowie krebserregende, erbgutverändernde und fruchtschädigende Stoffe erstellen.
  • Halten Sie Sicherheitsdatenblätter zu jedem Gefahrstoff vor.
  • Führen Sie regelmäßig Unterweisungen durch und dokumentieren Sie diese.
  • Überprüfen Sie, ob das Ess-, Trink- und Rauchverbot an Arbeitsplätzen, an denen ein Gefahrstoff zum Einsatz kommt, auch wirklich eingehalten wird.
  • Stellen Sie einen Alarmplan sowie einen Flucht- und Rettungsplan auf.
  • Achten Sie darauf, die Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen zu dokumentieren.
  • Achten Sie auf die Sauberkeit an den Arbeitsplätzen.
  • Zuständigkeiten in Ihrem Betrieb sollten schriftlich geregelt werden, durch Stellenbeschreibungen, Verfahrensanweisungen oder in den Arbeitsverträgen.