Diese Punkte müssen Sie bei den Maßnahmen beachten:
- Listen Sie jeden Gefahrstoff in einem Gefahrstoffverzeichnis.
- Sehr giftige und giftige Chemikalien der Kategorien T und T+ müssen unter Verschluss gehalten werden. Zumindest sind sie so sicher aufzubewahren, dass nur fachkundige Mitarbeiter Zugang zu diesen Gefahrstoffen haben.
- Formulieren Sie für jeden Gefahrstoff oder jede Gefahrstoffgruppe (Säuren, Laugen, gesundheitsschädliche und reizende Stoffe, umweltgefährdende Stoffe) eine Betriebsanweisung.
- Einzelne Betriebsanweisungen müssen Sie in jedem Fall für Gifte sowie krebserregende, erbgutverändernde und fruchtschädigende Stoffe erstellen.
- Halten Sie Sicherheitsdatenblätter zu jedem Gefahrstoff vor.
- Führen Sie regelmäßig Unterweisungen durch und dokumentieren Sie diese.
- Überprüfen Sie, ob das Ess-, Trink- und Rauchverbot an Arbeitsplätzen, an denen ein Gefahrstoff zum Einsatz kommt, auch wirklich eingehalten wird.
- Stellen Sie einen Alarmplan sowie einen Flucht- und Rettungsplan auf.
- Achten Sie darauf, die Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen zu dokumentieren.
- Achten Sie auf die Sauberkeit an den Arbeitsplätzen.
- Zuständigkeiten in Ihrem Betrieb sollten schriftlich geregelt werden, durch Stellenbeschreibungen, Verfahrensanweisungen oder in den Arbeitsverträgen.