Ehevertrag: So sichern Sie Ihr Unternehmen für den Fall einer Scheidung

Bei der Hochzeit mag sich kaum jemand vorstellen, dass die Ehe nicht halten könnte. Doch die Statistiken zeigen, dass in Deutchland inzwischen jede dritte Ehe geschieden wird. Eine Scheidung kann nicht nur zu einer persönlichen Tragödie werden, sondern auch Ihren Betrieb in Gefahr bringen. Auch wenn das Thema unangenehm ist, sollten Sie mit Ihrem Ehepartner über einen Ehevertrag sprechen.
Selbst Jahre nach der Hochzeit kann ein Ehevertrag für Sie noch sinnvoll sein.
Gesetzlicher Güterstand: Die Zugewinngemeinschaft
Mit der Hochzeit gehen Sie mit Ihrem Ehepartner automatisch eine Zugewinngemeinschaft ein. Das besondere daran: Erzielt ein Partner in der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs als der andere, muss er im Fall einer Scheidung einen Ausgleich dafür zahlen. Der Ausgleich beträgt die Hälfte des höheren Vermögenszuwachses.
Ehevertrag: So sichern Sie den Bestand Ihres Familienunternehmens
Laufen Ihre Geschäfte erfolgreich und wächst Ihr Betrieb? Dann könnte eine Scheidung besonders fatale Folgen haben. Denn der Zugewinnausgleich, den Sie zahlen müssten, wäre besonders hoch. Wie könnten Sie das Geld dafür aufbringen?
Die Lösung: Schränken Sie den Anspruch auf Zugewinnausgleich mit einem Ehevertrag ein (modifizierter Zugewinnausgleich).

Möglicherweise müssen Sie einen Kredit aufnehmen. Im schlimmsten Fall müssen Sie vielleicht sogar Betriebsvermögen oder Ihr ganzes Unternehmen verkaufen.

1. Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren
Als Minimallösung sollten Sie in Ihrem Ehevertrag eine Stundung oder Ratenzahlung des Zugewinnausgleichs vereinbaren. So verschaffen Sie sich Zeit, um das nötige Geld aufzutreiben.

2. Modalitäten der Vermögensbewertung festlegen
Legen Sie konkrete Modalitäten zur Bewertung Ihres Vermögens für den Zugewinnausgleich fest. Das betrifft vor allem den Wert Ihres Unternehmens.

Beispiel: Der Unternehmenswert wird mit dem doppelten Jahresgewinn angesetzt. Positiver Nebeneffekt solcher Regelungen: Sie vermeiden Konflikte über die Art und Weise der Bewertung.

3. Zugewinnausgleich von Bedingungen abhängig machen
Einen Anspruch auf Zugewinnausgleich können Sie auch an Bedingungen in Ihrem Ehevertrag knüpfen, z. B.

  1. eine bestimmte Mindestdauer der Ehe oder
  2. dass ein Ehepartner im Interesse der Familie seine Berufstätigkeit aufgegeben hat.

4. Unternehmerisches Vermögen ausklammern
Sie dürfen das unternehmerische Vermögen auch ganz aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen. Es wird dann bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt. Vereinbaren Sie gleichzeitig einen fairen Ausgleich für den Ehepartner, der nicht Unternehmer ist. Das kann etwa ein Mindestunterhalt oder die Übertragung bestimmter privater Vermögenswerte wie beispielsweise des Familienheims sein.

Beachten Sie: Wenn Sie die GmbH aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen, sollte das ausdrücklich inklusive aller Verbindlichkeiten geschehen. Denn sonst schmälern diese Ihren Zugewinn, während das unternehmerische Vermögen ihn nicht erhöht. Das würde den Zugewinnausgleich für den Nicht-Unternehmer-Partner mehr als gewollt verringern.