Eine Transportversicherung gilt nicht für alle Schadensfälle

Die beiden Lieferklauseln CIF (für den alleinigen See- und Binnenschifftransport) und CIP (für alle anderen Transportarten) verpflichten den Verkäufer, eine Transportversicherung zu Gunsten des Käufers abzuschließen. In beiden Fällen organisiert und bezahlt der Verkäufer den Transport bis zu einem vereinbarten Bestimmungsort.
Wozu eine Transportversicherung?
Das Risiko des Transports (z.B. Beschädigung, Untergang, Diebstahl) geht bereits bei Übergabe der Waren an den Frachtführer (CIP) bzw. bei Überschreiten der Schiffsreling im Verschiffungshafen (CIF) auf den Käufer über.

„Kein Problem mit dem Transportrisiko“, dachte sich ein niederösterreichischer Importeur von Konsumgütern, als er die CIP-Klausel mit seinem Lieferanten vereinbarte – und verzichtete auf eine Transportversicherung. Der Transport war ja gemäß Incoterms vom Verkäufer für ihn versichert. Nachdem die Ware unterwegs gestohlen wurde, wandte sich der Importeur an die Transportversicherung. Das Ergebnis: Der Schaden wurde nicht ersetzt.

Der Grund dafür ist, dass die vom Verkäufer gemäß Incoterms abzuschließende Transportversicherung lediglich einen Mindestversicherungsschutz entsprechend allgemeiner Transportversicherungsbedingungen (Institute Cargo Clauses) bieten muss. Dieser Mindestschutz umfasst jedoch nur ausdrücklich genannte Schadensergebnisse wie z.B. Transportmittelunfall, Explosion, See- und Erdbeben. Alle darin nicht erwähnten Risiken wie beispielsweise Diebstahl, Abhandenkommen, Beschädigung oder Bruch sind von dieser Art Transportversicherung nicht gedeckt.
Käufer auf CIF- oder CIP-Basis sollten sich daher genau überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen oder eine eigene Transportversicherung abschließen möchten – etwa mit einer „All-Risks-Versicherung“, die jedoch entgegen ihrem Namen auch nicht alle Risiken abdeckt.