Das Gütesiegel GS ist weiter maßgeblich

Das Gütesiegel GS garantiert, dass Arbeitsmittel so beschaffen sind, wie sie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorschreibt: Sie dürfen Ihre Mitarbeiter nur Arbeitsmittel verwenden lassen, die für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet sind, und für die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ist.

Daher empfiehlt es sich, Geräte und Maschinen als Arbeitsmittel auszusuchen, die das GS-Zeichen tragen. Dieses Gütesiegel bestätigt, dass bei Verwendung der Bestimmung gemäß Gesundheit und Sicherheit nicht gefährdet sind, sowie eine Bauartprüfung durch eine unabhängige Stelle. Die Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, denen das GS-Zeichen zuerkannt wird, erhalten eine Bescheinigung. Die Geltungsdauer dieser Zuerkennung beläuft sich auf maximal fünf Jahre.

Im Gegensatz zum Zeichen GS bestätigt CE nur, dass die Produkte konform mit Vorschriften sind, wovon eine Konformitätsvermutung ausgelöst wird. CE ist die Basis für den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Bei Produkten, die in die EU importiert werden, kommt es immer wieder vor, dass sie das CE-Zeichen tragen, ohne den Qualitätsstandards zu entsprechen.

Auf Grund dieser Tatsachen hat die EU-Kommission Maßnahmen für eine verbesserte Warenkontrolle und Marktaufsicht beschlossen, sowie die Einführung eines EU-Gütesiegels. Dieses europaweite Gütesiegel wird allerding kaum vor 2010 eingeführt werden können, so dass Sie sich vorerst weiterhin auf das bewährte GS-Zeichen verlassen können. GS bleibt als nationales Sicherheitszeichen erhalten, bis das geplante europaweite Gütesiegel eingeführt wird.