So erstellen Sie Betriebsanweisungen für ein sicheres Arbeiten

Betriebsanweisungen sind verbindliche schriftliche Anweisungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers, um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Betriebsanweisungen ergänzen die betrieblichen Sicherheitsunterweisungen für die Arbeitnehmer und sollen ihnen helfen, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten. Deshalb sind Betriebsanweisungen ein wichtiges Instrument der Arbeitssicherheit: So wichtig, dass Ihre Beschäftigten sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verbindlich befolgen müssen.

Betriebsanweisungen sind Arbeitgeberpflicht
Betriebsanweisungen sind vorgeschrieben, wenn anders arbeitsbedingte Gefährdung der Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können. Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsschutzvorschriften geregelt, z.B. in

  • § 4 Arbeitsschutzgesetz,
  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung und
  • § 14 Gefahrstoffverordnung

Auch viele Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) schreiben Betriebsanweisungen vor, etwa die BGV D 6 "Krane".

Betriebsanweisungen dürfen jedoch keine Sicherheitsmaßnahmen ersetzen, die unabhängig vom Verhalten der Beschäftigten wirken, z.B. leise Maschinen zum Schutz vor Gehörschäden. Vielmehr dienen Betriebsanweisungen dazu, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen durch verhaltensbedingte Maßnahmen der Beschäftigten zu ergänzen.   Betriebsanweisungen behandeln vor allem den Umgang mit

  • Arbeitsmitteln,
  • Gefahrstoffen, die bei der Arbeit verwendet werden oder entstehen,
  • Biologischen Krankheitserregern wie Pilzen, Viren und Bakterien,
  • Persönliche Schutzausrüstungen und
  • Tätigkeiten wie das Be- und Entladen von LKW oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen.

Mit der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen darf der Chef auch geeignete Mitarbeiter beauftragen, z.B. einen Meister oder die entsprechende Sicherheitskraft.
Bauen Sie Betriebsanweisungen nach dieser Gliederung auf Bauen Sie Betriebsanweisungen immer einheitlich nach dem folgenden Gliederungsschema auf. Je nachdem, ob es um Gefahrstoffe und Arbeitsmittel geht, weist es geringfügige Unterschiede auf.

Wichtig: An diesem Schema müssen Sie sich aber nicht in jedem Fall halten. Wenn es in Ihrem konkreten Fall keine Instandsetzungsmaßnehmen gibt, lasen Sie diesen Punkt einfach weg.

Betriebsanweisungen für
Arbeitsmittel/Geräte/Arbeitsverfahren Gefahrstoffe/Arbeitsverfahren
Anwendungsbereich/Arbeitsplatz/Tätigkeit
———————————————— Gefahrstoff
Gefahren für Mensch und Umwelt/Folgen der Nichtbeachtung
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Verhalten bei Störung Verhalten im Gefahrfall
Erste Hilfe
Instandhaltung (gegebenenfalls auch sachgerechte Entsorgung) Sachgerechte Entsorgung