Anwaltsgebühren müssen Sie in Zukunft selber aushandeln

Seit dem 1. Juli 2006 müssen Sie Anwaltsgebühren selber aushandeln. Wenn Sie sich von einem Anwalt außerhalb eines Gerichtsverfahrens beraten lassen, richtete sich dessen Honorar bisher nach dem Gesetz. Dieses Gesetz fiel zum 30. Juni 2006 weg. Seitdem müssen Sie die Anwaltsgebühren selber aushandeln. Damit sind Chancen, aber auch Risiken verbunden.

Anwaltsgebühren aushandeln: Profitieren Sie von der neuen Regel
Über 120.000 Anwälte gibt es mittlerweile in Deutschland, da ist der Konkurrenzdruck groß. Deshalb wird erwartet, dass die Honorare der meisten Anwälte zukünftig eher sinken werden. Insofern kommt es bei der Honorarvereinbarung auch auf ihr persönliches Verhandlungsgeschick an.

Anwaltsgebühren: Fachanwälte sind teurer
Welchen Preis Ihr Anwalt konkret von Ihnen verlangt, wird sich in erster Linie nach seiner Qualifikation und Erfahrung richten. Von daher lässt sich sagen, dass die Konsultation eines Fachanwalts, etwa für Miet- und Wohnungsrecht, teurer sein wird, als die Dienste eines Anwalts ohne Fachanwaltstitel.

Auch ohne Vereinbarung findet Beratung statt
Wenn Sie mit Ihrem Anwalt keine Honorarvereinbarung treffen, kann es teuer für Sie werden. Zwar brauchen Sie nicht jeden Preis zu akzeptieren. Doch liegt die Obergrenze für die mehrmalige Beratung Ihres Anwalts immerhin bei 250 € und für die Erstberatung darf Ihr Anwalt immerhin noch bis zu 190 € verlangen.   Anwaltsgebühren – Nur außergerichtliche Beratungen betroffen
Die Neuregelung gilt nur für die Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Kommt es später zu einem Prozess, richten sich die Anwaltsgebühren auch weiterhin nach dem Gesetz, also nach dem konkreten Streitwert Ihres Rechtsfalls. In diesen Fällen ist es also nicht erforderlich, dass Sie die Anwaltsgebühren extra aushandeln.

Praxis-Tipp "Anwaltsgebühren"
Sprechen Sie Ihren Anwalt offen auf die Kosten seiner Beratung an. Fragen Sie ihn, ob er ein Stundenhonorar nimmt und wie hoch dieses ist. Sind mehrere Besprechungstermine notwendig, kann auch die Vereinbarung einer Pauschale für Sie sinnvoll sein. So wissen Sie genau, welche Kosten Sie letztlich zu kalkulieren haben.

In letzterem Fall sollten Sie klären, dass mit der Pauschale wirklich alle Leistungen Ihres Anwalts abgegolten sind, Sie für einzelne Telefonate oder seine Schreiben also nicht noch zusätzlich zahlen müssen.