Auslandskunden: Akkreditiv und Bankgarantie sichern die Zahlung

Zur Absicherung von Exporteuren und Käufern gibt es eine Reihe von internationalen Zahlungsbedingungen. Wichtig für Sie sind das Akkreditiv und die Bankgarantie.

Das Dokumenten-Akkreditiv zur Zahlungssicherung
Ein Dokumenten-Akkreditiv ist ein abstraktes, bedingtes Zahlungsversprechen der Bank Ihres Auslandskunden. Sie sind Exporteur einer Ware. Die Bank verpflichtet sich, Ihre Rechnung unmittelbar auszugleichen, wenn Sie akkreditivkonforme Dokumente vorlegen können.

Das bedeutet, die Bank gibt ein eigenes Zahlungsversprechen ab, das rechtlich losgelöst vom Grundgeschäft ist (so genanntes abstraktes Zahlungsversprechen). Es steht selbstverständlich neben dem eigentlichen Kaufvertrag.

Folge: Sie haben zwei Schuldner, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Erfüllung des Zahlungsversprechens ist zusätzlich an Bedingungen geknüpft, die in den beiliegenden Dokumenten vereinbart werden (so genanntes "bedingtes Zahlungsversprechen"). Das Akkreditiv ist damit ein Instrument, mit dem im Außenhandel die Interessen von Käufern und Verkäufern von Waren ausgeglichen werden. Grundlage hierfür ist zunächst der Abschluss eines Kaufvertrags mit der Zahlungsbedingung Dokumenten-Akkreditiv. Der Importeur Ihrer Ware (Akkreditivsteller) beauftragt seine Hausbank damit, unter seiner Rückhaftung ein Akkreditiv zu Ihren Gunsten als Exporteur (Begünstigter) zu eröffnen.

Die Bank des Importeurs (=eröffnende Bank) eröffnet das Akkreditiv unwiderruflich zu Gunsten Ihrer Firma. Sie bedient sich zur Abwicklung einer Bank aus Deutschland (= avisierende Bank), die Ihnen entweder vom Importeur vorgegeben wurde oder Ihre Korrespondenzbank ist.

Im Akkreditiv wird die Ware hinsichtlich Art, Menge und Verpackung beschrieben und es werden Fristen für den Versand der Ware vom Beladen bis zum Entladen sowie Fristen zur Vorlage der Dokumente näher beschrieben, welche die Bezahlung des Akkreditivs auslösen.

Bankgarantie sichert die Zahlung bis zum Eintreffen der Ware
Die Bankgarantie besteht aus einem Bankaval und einem Leistungsaval. Das Bankaval der Bankgarantie umfasst als Sammelbegriff sowohl Bürgschaft und Garantie als auch Wechselbürgschaften, die eine Bank im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt.

Das Leistungsaval einer Bankgarantie sichert die Zahlungen bis zum Eintreffen der Ware oder Erbringung der Leistung. Das (Bank-)Aval sichert für den Fall eines Misserfolges einer geschäftlichen Vereinbarung einen finanziellen Ausgleich seitens der Bank.