Eine Alternative: Für den Arbeitgeber sind Mitarbeiter in der so genannten "Gleitzone" (monatlicher Verdienst zwischen 400,01 und 800 Euro) wesentlich günstiger.
Beispiel: 405 Euro Monatsbrutto
Hier zahlt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigten in der Gleitzone mit 405 Euro brutto im Monat nur 78,57 Euro an die Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherung sowie Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), also 33,43 Euro weniger als bei einem Minijobber mit 400 Euro Monatsbrutto.
Hier zahlt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigten in der Gleitzone mit 405 Euro brutto im Monat nur 78,57 Euro an die Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherung sowie Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), also 33,43 Euro weniger als bei einem Minijobber mit 400 Euro Monatsbrutto.
Allerdings können bei diesem Beispiel dem Arbeitnehmer zusätzliche Kosten entstehen, schließlich kann hier die 2%ige Steuerpauschalierung nicht durchgeführt werden. Im Ergebnis entstehen aber keine zusätzlichen Aufwendungen, wenn z.B. nur das aufgeführte Entgelt der Besteuerung unterliegt und damit eine Steuer überhaupt nicht anfällt.
Apropos Pauschalsteuer: Auch die 2%ige Pauschalsteuer muss ja vom Arbeitgeber nicht gezahlt werden. Er kann sie auf den Arbeitnehmer "abwälzen". Außerdem kann es sinnvoll sein, auch hier die Versteuerung über die Lohnsteuerkarte vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs die gesamte Steuer wieder zurück erhält.
Würde der Arbeitgeber im obigen Beispiel die Steuer von 2% übernehmen, entstehen ihm zusätzliche Kosten vom 8,10 Euro. Dies ist allerdings nicht sinnvoll, wenn für den Arbeitnehmer bei Versteuerung über die Lohnsteuerkarte keine Steuer anfallen würde.
Achtung: Arbeitnehmer in Altersteilzeit dürfen nicht mehr als 400 Euro in einem Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber verdienen. Und auch Rentnern unter 65 Jahren drohen Rentenkürzungen ab einem Hinzuverdienst von 350 Euro im Monat. Diese Gruppen sollten also ausgenommen bleiben.