Seit 1.2.2006 können Sie sich als Selbstständiger in der Arbeitlosenversicherung versichern

Schon lange bieten die Renten- und die gesetzlichen Krankenversicherungen Selbstständigen die Möglichkeit, dort versichert zu bleiben. Seit 1.2.2006 können sich Selbstständige zusätzlich in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Damit erwirbt der Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er seine selbstständige Tätigkeit aufgibt.