Firmennamen: Fantasie erlaubt
Es spricht nicht dagegen, dass Sie sich einen griffigen und werbeträchtigen Fantasienamen als Firmennamen zulegen. Das können Sie auch als Kleinunternehmer oder Freiberufler, der nicht ins Handelregister eingetragen ist. Bei der Wahl des Namens können Sie Ihrer Fantasie weitgehend freien Lauf lassen, denn Ihr tatsächlicher Name muss nicht Bestandteil sein.