Mehr Kontrolle über die Spedition, die Fahrer – und Sie

In Ihrer Spedition hat der digitale Tachograf mit Sicherheit auch schon Einzug gehalten. Prinzipiell ist das Gerät im täglichen Umgang kein Problem, bei näherer Betrachtung stößt man jedoch auf ein paar Fußangeln, die sowohl Ihre Fahrer als auch Sie zum Stolpern bringen können. Schlimmstenfalls drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und 15.000 Euro für das Unternehmen - oder den Fuhrparkverantwortlichen persönlich.
Sämtliche Fahrzeuge Ihrer Spedition, die seit dem 01. Mai 2006 erstmalig zugelassen wurden und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder mehr als neun Sitzplätze haben, müssen mit einem digitalen Tachografen ausgestattet sein. Diese Regelung gilt in allen EU-Ländern. Und: Einbau reicht nicht, der Tachograf muss betrieben werden. Altfahrzeuge müssen übrigens nur dann nachgerüstet werden, wenn der mechanische Tachograf einen Totalausfall hat.
Kontrollkarten
Der digitale Tachograf speichert alle Daten, nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch Wegstrecken, Lenk- und Ruhezeiten und wer das Fahrzeug geführt hat. Für den Betrieb werden sogenannte Kontrollgerätekarten mit verschiedenen Funktionen gebraucht:
  • Die personenbezogene Fahrerkarte wird für jeden Fahrer nur einmal ausgestellt und ist fünf Jahre gültig. Sie speichert die gesamten Aktivitäten des Fahrers für einen Zeitraum von etwa 28 Arbeitstagen und kostet ca. 35 bis 42 Euro.
  • Die Unternehmenskarte dient der Sicherung des Massenspeichers im Tachografen und dem Auslesen unternehmensbezogener Daten. Sie kann auch zur Arbeitszeitkontrolle und dem Flottenmanagement verwendet werden. Die Kosten liegen bei 30 bis 42 Euro, die Gültigkeit beträgt auch fünf Jahre. Pro Unternehmen sind höchstens 62 dieser Karten zulässig.
  • Die Werkstattkarte gilt für ein Jahr und dient einer berechtigten Werkstatt für Wartungsaufgaben.
  • Mit Hilfe der Kontrollkarte können berechtigte Kontrollorgane Daten aus dem Tachografen oder der Fahrerkarte auslesen.
Die Karten werden, je nach Bundesland, von verschiedenen Stellen ausgegeben (Verzeichnis).
Pflichten der Fahrer
Unterweisen Sie das Fahrpersonal Ihrer Spedition gründlich im Umgang mit dem digitalen Tachografen und beachten Sie folgende Hinweise:
  • Die Fahrer müssen die Angaben aus dem Kontrollgerät nach spätestens 28 Tagen mit ihrer Fahrerkarte auf selbige auslesen.
  • Wurden in diesem Zeitraum mehrere Fahrzeuge gefahren, muss der Fahrer die Daten aus allen Fahrzeugen auslesen.
  • Der Fahrer muss die Fahrerkarte immer bei sich tragen.
  • Wechselt ein Fahrer auf ein Fahrzeug mit Tachoscheiben, muss er die Tagesausdrucke für Fahrten mit digitalem Kontrollgerät bei sich führen.
  • Bei Diebstahl einer Fahrerkarte ist Anzeige zu erstatten. Die Tat muss innerhalb von sieben Tagen gemeldet und eine Ersatzkarte beantragt werden. Der Fahrer darf maximal 15 Tage ohne die Karte fahren.
  • Bei einem Defekt wird die Karte der Ausgabestelle ausgehändigt, bei Verlust genügt i.d.R. eine eidesstattliche Erklärung.
  • Findet sich eine Karte wieder ein, hat es keinen Sinn, sie innerhalb der Spedition als "Ersatz" aufzuheben. Als gestohlen gemeldete Karten werden im Zentralen Register für Kontrollgerätekarten gesperrt.
  • Bei Arbeitsbeginn wird die Fahrerkarte in das Kontrollgerät eingeführt und der Fahrer meldet sich an. Da das Gerät sofort auf "Lenkzeit" schaltet, muss er über den Zeitgruppenschalter korrigieren, falls er nicht sofort losfährt. Wird die Anmeldung vergessen, müssen die fehlenden Zeiten manuell eingegeben werden.
  • Auch bei einer Pause muss über den Zeitgruppenschalter umgestellt werden, da das Gerät bei einem Fahrzeugstopp sonst auf "Arbeitzeit" schaltet.
  • Gefahrene Geschwindigkeiten werden 24 Stunden vom Tachografen gespeichert, Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dauerhaft festgehalten und somit auch auf die Fahrerkarte ausgelesen. Achten Sie bei Kontrollen auf derartige Verkehrsverstöße, sonst werden es die Behörden tun.
  • Kommt es während der Fahrt zu Störungen am Tachografen, müssen die Fahrer die Aktivitäten per Hand aufzeichnen. Dabei muss beachtet werden: Der Tachograf arbeitet nach der UTC (Universal Time Coordinated), unserer Zeitzone praktisch eine Stunde zurück. UTC (8 Uhr) plus eine Stunde ist Winterzeit (es ist eigentlich 9 Uhr), plus zwei Stunden wäre Sommerzeit (10 Uhr).  Dauert die Tour länger als eine Woche, ist das Gerät zu reparieren.
  • Wird es bei einer Kontrolle gefordert, muss der Fahrer einen Kontrollausdruck erstellen und aushändigen.
Pflichten des Fuhrparkleiters
Als Fuhrparkleiter nehmen Sie die Pflichten der Spedition wahr. Lassen Sie Ihre Kontrollpflichten auf keinen Fall schleifen, sie könnten sonst sogar persönlich belangt werden.
  • Für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Tachografen stehen Sie gerade. Weisen Sie die Fahrer daher gründlichst in die Handhabung ein.
  • Überprüfen Sie den korrekten Einbau, kümmern Sie sich um regelmäßige Kontrollen und Reparaturen der Geräte.
  • Kontrollieren Sie die Fahrer. Sollten Sie notorische Raser erwischen, sind Sie verpflichtet, einzugreifen. Auch die gesetzeskonforme Planung und Einhaltung der Touren ist Ihre Verantwortung.
  • Die Daten aller Tachografen aller Fahrzeuge Ihrer Spedition müssen regelmäßig ausgelesen werden, spätestens nach 90 Tagen, die Daten der Fahrerkarten nach höchstens 28 Tagen.
  • Die Daten der Tachografen und Fahrerkarten werden zwei Jahre archiviert, danach werden sie vernichtet.
  • Laut Gesetz müssen Sie von allen Daten Sicherungskopien erstellen.
  • Die Daten müssen auf Verlangen einer berechtigten Kontrollstelle an diese übergeben werden.
  • Sie sind verpflichtet, sämtliche Daten auf Korrektheit zu überprüfen. Um Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, müssen Sie die Daten auch auf Regelverstöße überprüfen und im Zweifelsfall entsprechende Maßnahmen ergreifen.