Verlust der Prokura wegen "echtem" Inhaberwechsel
Der Deutsche Prokuristenbrief: Nein, die Ihnen erteilte Prokura besteht weiterhin fort. Zwar ist die Prokura grundsätzlich inhaberbezogen, so dass ein Inhaberwechsel generell zum Erlöschen der Prokura führt. Auch der Betriebsübergang durch Verkauf des Unternehmens hat zur Folge, dass die Prokura erlischt.
Ein "Gesellschafterwechsel" ist kein "Inhaberwechsel"
Aber: Der bloße Gesellschafterwechsel bei einer juristischen Person (z.B. einer GmbH) stellt keinen Inhaberwechsel dar. Denn diese Veränderung berührt nicht den restlichen Bestand des Unternehmens. Auch bei einer Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG) führt das Ausscheiden und/oder Eintreten eines Gesellschafters nicht zu einem Inhaberwechsel. Ein Inhaberwechsel liegt erst dann vor, wenn sämtliche Gesellschafter ausscheiden bzw. ausgetauscht werden.
Kurz-Check: Wann ein Inhaberwechsel vorliegt:
Ja* | Nein** | |
Austausch eines Gesellschafters bei AG, GmbH | X | |
Austausch aller Gesellschafter bei AG, GmbH | X | |
Austausch eines Gesellschafters bei GbR, KG | X | |
Austausch aller Gesellschafter bei GbR, KG | X | |
Verkauf eines Einzelunternemens | X | |
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine OHG oder KG | X | |
Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine OHG | X | |
Rechtsformwechselnde Umwandlung des Unternehmens | X | |
Verschmelzung zweier Unternehmen | X | |
Spaltung eines Unternehmens in zwei Unternehmen | X |
*Ja = Prokura erlischt ** Nein = Prokura bleibt bestehen