Ladendieb: So handeln Sie abschreckend und rechtssicher

Die kürzlich veröffentlichten Zahlen geben keine Entwarnung: Zwar ist die Zahl der polizeilich erfassten Ladendiebstähle 2005 um 9,4% gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, aber es sind immer noch gut 460.000 Fälle gemeldet worden, in denen ein Ladendieb zugeschlagen hat. Das sind 1.500 Ladendiebstähle an jedem Verkaufstag. Und die Dunkelziffer ist enorm hoch: Nur bei jedem 20. Diebstahl, so Vermutungen von Experten, wird der Ladendieb entdeckt und geschnappt.
Einen Ladendieb entdecken und schnappen
Ganz so einfach ist die Sache leider nicht: Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter beobachtet, wie ein Kunde Ware unter seine Jacke oder in seine Tasche steckt – was können und sollen Sie dann überhaupt tun?
Warten Sie, bis der Fall eindeutig ist
Nicht jeder Kunde, der eine Ware in seine Tasche steckt, ist auch ein Ladendieb. Vielleicht will er ja die Ware nur so durch den Laden zur Kasse transportieren und dort ganz legal bezahlen. Deshalb sollten Sie abwarten, bis die Sache eindeutig ist und der Kunde die Kasse ohne alle eingesteckten Waren zu bezahlen passiert.
Steckt allerdings ein Ladendieb eine Ware so unter seine Jacke oder in die Tasche, dass sie eindeutig versteckt werden soll, können Sie schon vor der Kasse eingreifen – besonders dann, wenn Ihre Kasse direkt am Ladenausgang ist.
Sprechen Sie den Kunden an
Wenn Sie sicher sind, dass es sich um einen Ladendieb handelt, sollten Sie ihn ruhig und sachlich ansprechen.
„Entschuldigen Sie, es hat da eine kleine Unstimmigkeit gegeben. Darf ich Sie bitten, mit ins Büro zu kommen, damit wir die Sache klären können.“
Sie brauchen davor keine Angst zu haben. In den allermeisten Fällen kommt der Angesprochene ohne weiteres mit. Allerdings sollten Sie auch wirklich darauf achten, ruhig, höflich und sachlich aufzutreten.

Stellen Sie Beweise sicher
Begleiten Sie den Kunden in Ihr Büro und achten Sie darauf, dass er auf dem Weg dorthin keine Gelegenheit bekommt, die Ware doch noch abzulegen oder wegzuwerfen. Erklären Sie ihm im Büro kurz Ihren Verdacht und fordern Sie ihn auf, die Taschen zu leeren bzw. seine Jacke auszuziehen.

Handeln Sie nie allein
Stellen Sie einen Ladendieb nie allein; bei weiblichen Verdächtigen sollten Sie eine Mitarbeiterin beim Gespräch dabei haben. Schon wenn Sie einen Diebstahl beobachten, sollten Sie Ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam machen, damit Sie später Zeugen für den Vorfall haben.

Übertreiben Sie es nicht
§ 127 Strafprozessordnung gibt jedermann, also auch Ihnen als betroffener Händler, das Recht, einen auf frischer Tat ertappten oder verdächtigen Täter vorläufig festzunehmen, wenn Sie ihn nicht kennen und mit seiner Flucht rechnen müssen. Sie können also in so einem Fall rechtlich problemlos sagen „Sie sind festgenommen“ und den Ladendieb in Ihrem Büro festhalten, bis die Polizei eintrifft.

Bei nicht ganz eindeutigen Fällen sollten Sie von einer Festnahme lieber absehen. Unschuldig festgehaltene Kunden schädigen Ihren Ruf erheblich; außerdem gibt es Urteile, in denen übereifrige Händler mit Schmerzensgeld belegt wurden. (z. B. 500 € beim Landgericht Koblenz, Az.: 6 S 212/86).

„Fangprämien“ verlangen bzw. zahlen
Die Schulung von Mitarbeitern gegen Ladendiebstähle, Überwachungskosten und ggf. ein fallweise beauftragter Detektiv kosten Geld. Einen Teil davon dürfen Sie sich vom Ladendieb zurückholen. Sie können auch die Zahlung einer „Fangprämie“ von ihm verlangen, die Sie dann z. B. an den aufmerksamen Mitarbeiter zahlen.

Voraussetzung: Sie weisen in einem deutlich sichtbar aufgestellten Hinweisschild in Ihrem Geschäft darauf hin, dass jeder ertappte Ladendieb eine „Aufwandsentschädigung“ zahlen muss. Bis zu 50 Euro gelten dabei als angemessen; bei sehr teuren Waren können Sie gegebenenfalls auch mehr verlangen.

Die Polizei holen
Allerdings sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie die Polizei rufen, oder dem geständigen Ladendieb nur ein Hausverbot aussprechen und ihn dann laufen lassen. Die Polizei sollten Sie holen, wenn

  • der Ladendieb sich nicht ausweisen will oder kann bzw. sich nicht durchsuchen lässt,
  • er sich aggressiv verhält,
  • er relativ wertvolle Artikel gestohlen hat oder
  • Sie ihn als Wiederholungstäter erkennen.

Eine Anzeige wegen Ladendiebstahls ist für Sie ein gewisser Aufwand an Bürokratie. Bei vielen Ersttätern wird das Verfahren später eingestellt. Inzwischen tauschen jedoch die Staatsanwaltschaften ihre Informationen aus, so dass Wiederholungstäter leicht identifiziert und entsprechend bestraft werden können – dafür müssen sie allerdings erstmal angezeigt werden. Entscheiden Sie selbst und für jeden Fall neu.