Die Eckpunkte der Pflegereform stehen fest

In den letzten Juniwochen haben sich nach monatelangen Verhandlungen die Spitze von Union und SPD in den vergangenen Wochen auf die Eckpunkte der Pflegereform verständigt. Die Schwerpunkte der angestrebten Veränderungen liegen in der Stärkung der ambulanten Versorgung und der Unterstützung der Versorgung von Demenzkranken. Geplant sind die Umsetzung und das Inkrafttreten der Pflegereform in zwei Schritten, am 1. Januar und am 1. Juli 2008.
Eckpunkte der Pflegereform
Konkrete Punkte der Pflegereform sind:
  1. Stufenweise Steigerung der ambulanten Sachleistungsbezüge bis zum Jahre 2012.
  2. Erhöhung und Anpassung der stationären Sachleistungsbezüge bis zum Jahr 2012.
Erhöhung der Leistungsbeiträge für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere demenziell Erkrankte).
Die Sachleistungsbezüge der Pflegestufen 1 und 2 verändern sich nicht. Es werden lediglich die Bezüge in der Pflegestufe 3 in Verbindung mit der Härtefallregelung steigen die Bezüge auf 1.918 €.

Hinweis: Das Pflegegeld wird ebenfalls schrittweise angehoben:

  1. Pflegestufe 1: 235 € Pflegegeld
  2. Pflegestufe 2: 444 € Pflegegeld
  3. Pflegestufe 3: 700 € Pflegegeld

Die Höhe des Betreuungsbedarfs richtet sich danach, welchen Aufwand der MDK festgestellt hat. Es gibt nur zwei unterschiedliche Stufen:

  1. Stufe – voller Satz von 2.400 € – also 200 € im Monat.
  2. Stufe – halber Satz von 1.200 € – also 100 € im Monat.

Die Besonderheit daran ist, dass dieser Betrag auch gezahlt werden kann, wenn der Betreffende keine Pflegestufe hat.

Praxis-Tipp „Pflegereform“
Passen Sie Ihre tägliche Pflegedokumentation der Pflegereform an und kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Dokumentation den täglichen Pflegebedarf wiedergibt.

Als weiterer Punkt wurde vereinbart: Förderung von niedrig schwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben. Hier sollen Gemeinden unterstützt werden, neue auf den Bedarf abgestimmte Betreuungsleistungen einzuführen.