Eckpunkte der Pflegereform
Konkrete Punkte der Pflegereform sind:
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Stufenweise Steigerung der ambulanten Sachleistungsbezüge bis zum Jahre 2012.
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Erhöhung und Anpassung der stationären Sachleistungsbezüge bis zum Jahr 2012.
Erhöhung der Leistungsbeiträge für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere demenziell Erkrankte).
Die Sachleistungsbezüge der Pflegestufen 1 und 2 verändern sich nicht. Es werden lediglich die Bezüge in der Pflegestufe 3 in Verbindung mit der Härtefallregelung steigen die Bezüge auf 1.918 €.
Hinweis: Das Pflegegeld wird ebenfalls schrittweise angehoben:
- Pflegestufe 1: 235 € Pflegegeld
- Pflegestufe 2: 444 € Pflegegeld
- Pflegestufe 3: 700 € Pflegegeld
Die Höhe des Betreuungsbedarfs richtet sich danach, welchen Aufwand der MDK festgestellt hat. Es gibt nur zwei unterschiedliche Stufen:
- Stufe – voller Satz von 2.400 € – also 200 € im Monat.
- Stufe – halber Satz von 1.200 € – also 100 € im Monat.
Die Besonderheit daran ist, dass dieser Betrag auch gezahlt werden kann, wenn der Betreffende keine Pflegestufe hat.
Praxis-Tipp „Pflegereform“
Passen Sie Ihre tägliche Pflegedokumentation der Pflegereform an und kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Dokumentation den täglichen Pflegebedarf wiedergibt.
Als weiterer Punkt wurde vereinbart: Förderung von niedrig schwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben. Hier sollen Gemeinden unterstützt werden, neue auf den Bedarf abgestimmte Betreuungsleistungen einzuführen.