Der Gebäude-Energiepass kommt
Lange war umstritten, ob es ein verbrauchs- oder ein bedarfsorientierter Gebäude-Energiepass werden sollte. Ersterer gibt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes an. Vorteil: Das ist einfach und billig zu ermitteln. Nachteil: Der tatsächliche Energieverbrauch sagt mehr über über die (Heiz-)Gewohnheiten der Bewohner aus als über den Zustand des Gebäudes.
Anders der bedarfsorientierte Gebäude-Energiepass: Er beruht auf der vergleichsweise aufwändigen theoretischen Berechnung des für die Heizung benötigten Energieaufwandes. Zusätzlich sollen Vorschläge für Maßnahmen hinein, welche die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern.
Gebäude-Energiepass: Eigentümer haben die Wahl
Eigentümer und Vermieter von Wohneigentum mit mehr als vier Wohneinheiten können wählen, ob sie den bedarfs- oder den verbrauchsorientierten Gebäude-Energiepass ausstellen lassen. Dasselbe gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Stand der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. später auf diesen Standard gebracht wurden.
Nur für vor 1977 errichtete Gebäude, die nicht diesem Standard entsprechen, ist der bedarfsorientierte Gebäude-Energiepass verpflichtend vorgeschrieben.
Absatzchance für SHK-Betriebe
Wenn Sie sich als Energieberater qualifizieren oder sich als Facharbeiter für Energieeffizienz-Maßnahmen profilieren, haben Sie Zugang zu einem attraktiven Markt: Etwa 17 Mio. Wohngebäude gibt es in Deutschland, von denen ca. 20 % jedes Jahr neu vermietet oder verkauft werden. Das ergibt allein für 2008 einen Bedarf von über 3 Millionen Gebäude-Energiepässen mit anschließender Nachfrage nach entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen zum Gebäude-Energiepass bekommen Sie unter: www.gebaeudeenergiepass.de, der Webseite der Deutschen Energie Agentur, bzw. unter: www.gih-bv.de dem Bundesverband Gebäudeenergieberater – Ingenieure – Handwerker.