Auch als Versender sind Sie bei der Ladungssicherung in der Pflicht

Der Fahrer eines Lastwagens ist – genauso wie der Halter des Fahrzeugs – dafür verantwortlich, dass die Ladung ausreichend gesichert ist. Doch Vorsicht: Auch Sie als Auftraggeber sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle bei der Ladungssicherung in der Pflicht. Bei einer Polizeikontrolle fiel den Beamten ein LKW auf, der mit 24 Tonnen Stahlteilen beladen war. Nach Ansicht der Polizei war nämlich die Ladungssicherung der Last mit 6 Zurrgurten an die Ladebordwand nicht ausreichend. Die Zuständigkeiten bei diesem Fall wurden nun vor Gericht geklärt.
Pflichten bei der Ladungssicherung
Im angegebenen Fall fanden die Polizisten erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung. Zum einen hätte eine Antirutschmatte verwendet werden müssen, und auch die Stirnwand des Lasters hätte bestenfalls 60% des Ladungsgewichts aushalten können. Die Beamten zeigten den Fall an.
Da zunächst immer Fahrer und Halter eines Fahrzeugs zur ausreichenden Ladungssicherung verpflichtet sind, staunte der Lademeister des Stahlwerks, das den Transportauftrag erteilt hatte, nicht schlecht, als ihm eine Geldbuße des Amtsgerichts von 75 Euro auf den Tisch flatterte. Denn nach Ansicht des Richters war auch er für die mangelhafte Ladungssicherung verantwortlich, weil er Inbetriebnahme und Fahrt des Fahrzeugs zuließ, obwohl die Verkehrssicherheit nicht gegeben war. Da nach Ansicht des Lademeisters jedoch nur Fahrer beziehungsweise Halter eines Fahrzeugs für die Verkehrssicherheit sorgen müssen, legte er Rechtsbeschwerde ein.
Das Gericht wies die Klage jedoch zurück (Oberlandesgericht (OLG) Celle, Urteil vom 28. Februar 2007, Az. 322 Ss 39/07). Denn nach Ansicht des OLG müssen nicht nur Fahrer und Halter dafür Sorge tragen, dass die Ladung ausreichend gesichert ist. Vielmehr sind alle an der Verladung beteiligten Personen angehalten, für eine verkehrssichere Ladungssicherung zu sorgen. Allerdings sahen die Richter beim Lademeister eine geringere Verantwortung und reduzierten das Bußgeld auf 60 Euro.

Praxis-Tipp
Auch wenn Sie als Logistik-Verantwortlicher Ihres Unternehmens nur den Transportauftrag an Dritte wie Speditionen und Verlader erteilen, sind Sie in Sachen Ladungssicherung nicht aus dem Schneider. Sie dürfen kein Fahrzeug, bei dem Sie eine mangelhafte Ladungssicherung vermuten, vom Hof rollen lassen. Rein rechtlich haben Sie kaum eine Chance, aus dieser Verantwortung herauszukommen.

Der einzige Weg ist die Bestellung eines Lademeisters, dem Sie die Verantwortung hierfür explizit übertragen. Aber auch hier können Sie sich niemals ganz aus der Pflicht stehlen. Stellen Sie dem Lademeister und dem Fahrer nämlich nur mangelhafte oder nicht ausreichende Sicherungsmittel zur Verfügung, dann sind Sie trotzdem in der Verantwortung.