Incoterms – die internationalen Handelsklauseln

Mit den Incoterms, den internationalen Handelsklauseln, müssen Sie sich befassen, wenn Sie Ware ins Ausland exportieren oder dort kaufen. Im internationalen Warenhandel liegen Sie sehr vielen Verträgen zugrunde und regeln die Lieferung der Ware.

Die Incoterms, kurz für International Commercial Trade Terms, wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, kurz: ICC) im Jahr 1936 entwickelt und wurden seitdem regelmäßig überarbeitet, die verschiedenen Versionen werden mit der Jahreszahl der Überarbeitung bezeichnet. Die aktuelle Version dieser Auslegungsregeln für Kaufverträge sind die Incoterms 2000.

Hinter den Incoterms verbergen sich insgesamt 13 Kürzel, die in vier Gruppen (Abholung, Ankunft, Haupttransport vom Verkäufer bezahlt, bzw. unbezahlt) eingeteilt sind. Sie regeln vor allem, welche Vertragspartei bei Warenlieferungen welche Kosten übernimmt, also Transport-, Zoll- und Versicherungskosten sowie den Gefahrenübergang.

So gibt das Kürzel DDU ("Delivery Duty Unpaid") den Inhalt "frei unverzollt" wieder, und der Bestimmungsort im Einfuhrland muss noch mit angegeben werden. DDP ("Delivery Duty Paid") hingegen bedeutet "frei verzollt", auch hier muss der Ort mit angegeben werden. Eine vollständige Liste der Incoterms bekommen Sie auf der Webseite der Internationalen Handelskammer.

Die Incoterms gelten, wenn sie in den Vertrag einbezogen werden ("… gelten die Incoterms 2000."), einzelne Klauseln werden laut derzeitiger Rechtsprechung auch angewendet, wenn im Vertrag nur das Kürzel (beispielsweise lediglich "DDU") steht.