Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Lärm

Sie wissen, dass Lärm unweigerlich zu Gehörschädigungen führt. Auch unangenehmer und unterschwelliger Lärm kann zu schweren Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich führen.

Stellen Sie sich eine Hauptverkehrsstraße in einer beliebigen Stadt vor. Daneben befinden sich Wohnhäuser und Büros. In diesen Wohnhäusern wohnen viele Familien. Täglich sind sie einer kontinuierlichen Belästigung durch Lärm ausgesetzt. Vom Kleinkind bis zum Greis.

Irgendwann gewöhnt sich das Gehirn jedes Einzelnen an die kontinuierliche Geräuschkulisse. Man "gewöhnt" sich sozusagen an den Lärm. Nicht nur den Lärm merken diese Personen nicht mehr, auch dass die Geräuschkulisse im Unterbewusstsein weiter vernommen wird. Irgendwann stellen sich nervliche Krankheiten wie Kopfschmerzen, Nervosität, Gereiztheit usw. ein. Schlimm ist es für die Personen, wenn sie tagein tagaus mit dieser Geräuschkulisse leben müssen.

Kontinuierlicher Lärm gehört vor allem auch am Büro-Arbeitsplatz zur Gruppe der täglichen Belastungen. Das kann sich sogar in einem Großraumbüro abspielen, wo täglich viele Arbeitnehmer zusammenkommen. Da gibt es viele Besprechungen, laufende Radios und Personen, die das Büro durchqueren. Obwohl dieser Lärm einen niedrigen Schallpegel haben kann, können sich gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einstellen.

Dieser Lärm führt zu nervlichen Krankheiten. Der Lärm, der am stärksten wahrgenommen wird, ist der Lärm in einer Werkshalle oder Werkstätte. Dort wird geschweißt, geschliffen, gesägt, gefräst und gebohrt. Dieser Lärm führt zu nachhaltigen Gehörschäden.

Ein Arbeitsmediziner kann bestätigen, dass Gehörschäden irreparabel sind, da die Gehörnerven durch zu hohen Schallpegel nachhaltig geschädigt werden und zur Schwerhörigkeit führen.

Welche Maßnahmen können Sie gegen Lärm und Geräuschbelästigung am Arbeitsplatz treffen?

  1. Die Arbeitnehmer über die möglichen Gefahren der Einwirkung von Lärm informieren und unterweisen.
  2. Die Gründe der Lärmeinwirkung ermitteln.
  3. Geeignete Maßnahmen zur Herabsetzung der Lärmeinwirkung treffen.
  4. Lärmbereiche kennzeichnen und abgrenzen.
  5. Den Arbeitnehmer geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen.
  6. Die Arbeitnehmer anweisen, die Gehörschutzmittel zu benutzen.
  7. Ein Verzeichnis jener Arbeitnehmer führen, die der Lärmeinwirkung ausgesetzt sind.