Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Explosion im Betrieb

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Explosion im Betrieb
Vielen Arbeitnehmern war es vor dem Jahr 2003 nicht bewusst, dass sie manchmal mit explosionsfähigen Materialien hantiert haben.

Was ist den gefährlich an einem so "harmlos" aussehenden Mehl zum Brot backen? Oder, wenn der Karosseriespezialist gerade den Lack von einem Auto abschleift? Viele fahren mit einem sportlichen Auto, welches oben ein Schiebedach aus Titanstahl hat. Andere finden es spannend, wenn die Karosserie aus Leichtbau-Aluminium ist.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Was haben diese Stoffe beim Thema Arbeitsschutz gemeinsam?
Die Antwort: "Sie alle sind bei der Verarbeitung explosionsfähig!"

Im Jahr 2003 trat im europäischen Raum die ATEX Richtlinie in Kraft. In dieser Richtlinie ist unter anderem geregelt, dass Geräte in explosionsfähiger Umgebung nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie mit einem Explosionsschutz ausgestattet sind.

2004 trat die VEXAT Verordnung für Betriebe in Europa in Kraft. Diese regelt die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber und die Maßnahmen zur Verhinderung einer Explosion im Betrieb.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Beispiele
Was heißt das jetzt zum Beispiel für einen Bäcker oder eine Mühle? Weil Mehl explosionsfähig ist, darf man das Mehl z. B. nur mit einem explosionsgeschützten Staubsauger vom Boden aufsaugen.

Für einen Autolackierer bedeutet das, die ihm anvertrauten Autos nur mit zugelassenen Werkzeugen mit einer explosionsgeschützten Absaugung abzuschleifen.

In gleicher Weise ist auch eine Gefährdungsbeurteilung bei der Herstellung eines Titan-Schiebedaches oder Aluminiumkarosserie bei den Fahrzeugproduzenten durchzuführen.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Schlussfolgerung
Es können nicht nur Chemikalien oder Gase explosionsfähig sein. Auch scheinbar harmlose Materialien aus unserem täglichen Leben, wie Mehl, Zucker, Sägespäne und so weiter können bei der Verarbeitung eine schwere Staubexplosion verursachen.

Wenn man eine Gefährdungsbeurteilung   für den Arbeitsschutz im eigenen Unternehmen durchführt und wissen will, ob ein bestimmtes Material explosionsfähig ist, kann man z. B. in die Internet- Datenbank auf der Homepage der IFA Gestis-Staub-EX nachsehen. Dort sind viele explosionsfähige Stoffe mit ihren Kenngrößen angeführt.