Föderalismusreform gefährdet Qualität in der Pflege

Im Zuge der Föderalismusreform könnte es dazu kommen, dass den einzelnen Ländern das Heimrecht übertragen wird. Bislang wird das Heimrecht bundeseinheitlich geregelt. Es wurde bereits 1974 auf Initiative des Bundesrates dem Bund übertragen.
Auslöser für die Vereinheitlichung waren die aufgetretenen Pflegemissstände. Schon damals war klar, dass nur eine bundeseinheitliche Regelung des Heimgesetzes das besondere Schutzinteresse der Pflegebedürftigen wahren und regeln kann. Sollte das Heimrecht also im Zuge der Föderalismusreform nicht außen vor gelassen werden, könnte es bei Übertragung an die Länder und deren leere Kassen zu einem Abbau von Qualitätsstandards in der Pflege kommen.

Einzelne Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg haben sich bereits vor der Föderalismusreform für eine Senkung der Mindesfachkraftquote von derzeit 50 % ausgesprochen.

Eine Senkung der Mindestfachkraftquote, die ohnehin nicht überall erfüllt wird, wäre für die Pflege fatal, so der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer. Und: „Die Qualität der Pflegeheime darf nicht von der Finanzkraft eines einzelnen Bundeslandes abhängen“, so Präsident Bauer weiter.

Das bundeseinheitliche Heimrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um Mindeststandards auch bundesweit sicherstellen zu können. Deshalb fordert der SoVD auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, sich bei den bevorstehenden Beratungen im Zuge der Föderalismusreform für den Erhalt des bundeseinheitlichen Heimgesetzes einzusetzen.

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