Leasinggebühren: Zahlen Sie stets nur bis zum Tag der Rückgabe

Das kommt immer wieder vor: Der Leasingvertrag läuft aus, das Leasinggerät (z.B. Kopiergerät) bleibt aber noch ein paar Wochen in den Firmenräumen stehen. In den allgemeinen Vertragsbedingungen vieler Leasinggesellschaften heißt es dazu:

”Gibt der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat der nicht erfolgten Rückgabe die im Leasingvertrag vereinbarte Leasingrate als Nutzungsentschädigung zu zahlen.”

Eine solche Regelung benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen. So hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (BHG, Az. VIII ZR 117/03). Mit anderen Worten: Die Leasinggebühren muss Ihr Unternehmen nicht für jeden angebrochenen Monat, sondern immer nur bis zum Tag der Rückgabe des Leasinggerätes zahlen.

”Gibt der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat der nicht erfolgten Rückgabe die im Leasingvertrag vereinbarte Leasingrate als Nutzungsentschädigung zu zahlen.”

Eine solche Regelung benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen. So hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (BHG, Az. VIII ZR 117/03). Mit anderen Worten: Die Leasinggebühren muss Ihr Unternehmen nicht für jeden angebrochenen Monat, sondern immer nur bis zum Tag der Rückgabe des Leasinggerätes zahlen.

Das kommt immer wieder vor: Der Leasingvertrag läuft aus, das Leasinggerät (z.B. Kopiergerät) bleibt aber noch ein paar Wochen in den Firmenräumen stehen. In den allgemeinen Vertragsbedingungen vieler Leasinggesellschaften heißt es dazu: