Kapitalbeteiligung: Sparen Sie Zinsen und fördern Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter

Anstatt sich Geld bei den Banken zu leihen, haben Sie auch die Möglichkeit durch eine Kapitalbeteiligung Ihrer Mitarbeiter an "frisches Geld" zu kommen. Je nach Art der Kapitalbeteiligung können Sie so außerdem die Bilanz Ihres Unternehmens positiv beeinflussen. Auch die Bundesregierung beschäftigt sich mit diesem Thema. Aktuell bereitet sei das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung in Deutschland vor. Es soll voraussichtlich am 1. April 2009, rückwirkend zum 1. Januar 2009, eingeführt werden.

Kapitalbeteiligung bringt Vorteilen für alle
Bisher beteiligen nur 2% der deutschen Betriebe ihre Mitarbeiter am Kapital. Durch einige Anpassungen bei der Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, soll dieser Anteil erhöht werden. Nachfolgend lernen Sie fünf Modelle kennen, die Ihnen die Möglichkeit einer Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung eröffnen.

1. Das Mitarbeiterdarlehen: Mitarbeiter stellen Geld zur Verfügung
Bei einem Mitarbeiterdarlehen leiht sich Ihr Unternehmen Geld von seinen Mitarbeitern. Anstatt die Zinsen an die Bank zu zahlen, fließt die sonst zu zahlenden Zinden die Beschäftigten zurück. In der Bilanz wird die Mitarbeiterbeteiligung als Fremdkapital ausgewiesen. Die Ihnen entstehenden Kosten sind dabei uneingeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) müssen Sie allerdings das Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital gegen Insolvenz absichern.

2. Belegschaftsaktien/Aktienoptionen
Bei dieser Variante erhalten die Beschäftigen in Ihrem Unternehmen das Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt Aktien zu einem bestimmten Kurs zu kaufen bzw. zu verkaufen. Dieses Modell ist besonders vorteilhaft, weil sie damit langfristig Kapital schaffen. Die Aktien können zwar gehandelt, aber nicht gekündigt werden. Das Geld bleibt also in Ihrem Unternehmen. Die Belegschaftsaktie eignet sich besonders für die breite Streuung bei den Beschäftigten – allen Beschäftigten!.

3. GmbH-Anteile: Machen Sie Ihre Mitarbeiter zu Gesellschaftern
Wird Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt, können Sie Ihre Mitarbeiter auch zu Gesellschaftern Ihrer Firma machen. Mit dem Erwerb der Beteiligung werden die Mitarbeiter zu Miteigentümern. Sie sind somit in voller Höhe am Verlust, aber eben auch am Gewinn Ihres Unternehmens beteiligt. In der Praxis sollten Sie von diesem Modell allerdings nur in besonders gelagerten Fällen Gebrauch machen.

4. Genussrechte
Bei der Ausgabe von Genussrechten handelt es sich um eine reine Kapitalüberlassung. Ihre Mitarbeiter verpflichten sich, Ihrem Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug gewährt die Firma den Mitarbeitern z. B. eine abhängige Vergütung vom Gewinn. Der besondere Vorteil: Die Beschäftigten erhalten keine Rechte am Unternehmen. Die wohl bekanntesten Genussrechte werden derzeit von der Bertelsmann AG vergeben.

5. Eine stille Beteiligung ist für Außenstehende nicht zu erkennen
Bei einer so genannten stillen Beteiligung beteiligen sich die Beschäftigten durch eine Vermögenseinlage am Unternehmen. Da es sich hierbei um eine rein interne Angelegenheit handelt, können Außenstehende die Beteiligung nicht erkennen. Eine indirekte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen ist eine Sonderform der stillen Beteiligung. Dabei sind die Mitarbeiter nur indirekt z. B. über eine Beteiligungsgesellschaft am Unternehmen beteiligt.

So profitiert das Unternehmen von der Kapitalbeteiligung
Ihr Unternehmen profitiert  in dreifacher Hinsicht von der Kapitalbeteiligung:

1. Mehr Eigenkapital
Ihre Mitarbeiter beteiligen sich an Ihrem Unternehmen. Sie verbessern damit das Eigenkapital und die Liquidität Ihres Unternehmens. Ihnen steht mehr Geld für Investitionen zur Verfügung.

2. Erhöhte Produktivität
Bietet die Geschäftsleitung den Beschäftigten eine Beteiligung am Unternehmen an, sind sie am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg direkt beteiligt. Sie können also davon ausgehen, dass sich alle mehr anstrengen und verantwortungsbewusster handeln, als wenn sie nicht am Gewinn beteiligt wären. Denn jetzt geht es auch um das Geld jedes einzelnen Mitarbeiters.

3. Stärkere Mitarbeiterbindung
Durch die Beteiligung am Unternehmen werden die Mitarbeiter viel stärker als in der Vergangenheit an Ihr Unternehmen gebunden. Das „Wir-Gefühl" steigt enorm. Die Mitarbeiter werden sich jetzt genau überlegen, ob sie das Unternehmen verlassen. In einem neuen Unternehmen wären sie zweifellos ihr derzeitiges „Mitarbeitergefühl" los.

Halten Sie sich auch vor Augen, dass Ihre Mitarbeiter das wertvollste Kapital sind, das Ihnen zur Verfügung steht. Nur wenn es Ihnen gelingt, die Fluktuation in Ihrem Unternehmen in Grenzen zu halten, werden Sie langfristig Erfolg haben.

Der "Neid-Faktor"
Unterschätzen Sie nicht den „Neid-Faktor", wenn in Ihrem Betrieb z. B. nur Führungskräfte in den Genuss der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung kommen würden.