Die größten Irrtümer: Zeitarbeitsverträge sind Ausbeutungsverträge

Wer kennt sie nicht: die Zeitarbeit. Sie wird in Deutschland immer gefragter, doch welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer? Was passiert im Krankheitsfall? Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Mutterschutz? Informieren Sie sich hier über Zeitarbeitsverträge!

Sie ist praktisch und wird deshalb auch in Deutschland immer mehr eingesetzt: die Zeitarbeit. Doch welche Rechte hat man als Zeitarbeitnehmer in Deutschland?

Zeitarbeitsverträge und Kündigungsschutz

Zunächst einmal trägt die Zeitarbeitsfirma das Auftragsrisiko. Allgemein steht keine Zeitgrenze fest ab der ein Mitarbeiter gekündigt werden darf, sobald sein Einsatz nicht mehr benötigt wird. Doch rein rechtlich darf er nicht direkt im Anschluss an die Beendigung seines Einsatzes gekündigt werden, denn er hat ein Recht darauf, dass seine Firma erst einmal alle Möglichkeiten ausschöpft, um ihn auch weiterhin zu beschäftigen.

Klagt ein Mitarbeiter wegen einer vorschnellen Kündigung, ist die Zeitarbeitsfirma in der Beweispflicht. So stehen die Chancen für den Kläger meist gut, seine Kündigungsschutzklage auch durchzusetzen. Denn auch bei der Zeitarbeit besteht, anders als häufig gemeint, ein Kündigungsschutz.

Zeitarbeitsverträge und Flexibilität

Zeitarbeitsverträge mit einem hohen Grad an Flexibilität sind heutzutage normal, deshalb sind sogenannte Arbeitszeitkonten mittlerweile sehr verbreitet. Darauf werden die Zeiten, in denen ein Mitarbeiter nicht arbeitet, dann mit solchen verrechnet, in denen Überstunden anfallen. Bezahlt wird in 90% der Fälle nach Tarif. Doch wenn Sie eine bessere Ausbildung besitzen, haben Sie auch gute Chancen auf eine übertarifliche Bezahlung.

Gerade bei dem aktuell herrschenden Fachkräftemangel haben gut ausgebildete Arbeiter viele Möglichkeiten, in einer Zeitarbeitsfirma angestellt zu werden.

Zeitarbeitsverträge und Mobilität

Auch die eigene Mobilität spielt eine wichtige Rolle bei Zeitarbeitsverträgen. Achten Sie deshalb bei der Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrages genau darauf, welcher Ort als der Ort angegeben ist, an dem Sie Ihre Arbeitsleistung zu erbringen haben. Ist ein einziger Ort genau angegeben, kann der Arbeitnehmer auch nur dort verpflichtet werden.

Um dies allerdings flexibler zu halten, findet sich in vielen Zeitarbeitsverträgen eine "Öffnungsklausel". Mit dieser kann der Zeitarbeiter im Notfall auch für Einsätze an anderen Orten eingeteilt werden. Üblich ist außerdem eine Vergütung Ihrer Fahrtzeit zum Einsatzort: Allerdings nur dann, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 90 Minuten dauert. Bezahlt werden Sie dafür jedoch nicht wie in der Arbeitszeit, sondern erhalten in der Regel eine steuerfreie Entschädigung, beispielsweise in Form einer Kilometerpauschale.

Weitere Rechte

Genau wie jedem anderen Arbeitnehmer stehen auch einem Zeitarbeitnehmer im Krankheitsfall eine Entgeltfortzahlung sowie ein bezahlter Erholungsurlaub zu. Zudem gelten für ihn die üblichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen wie der Kündigungsschutz, der Mutterschutz und auch das Arbeitszeitgesetz. Er hat außerdem Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis von seinem Arbeitgeber.

Dies kann in Form eines einfachen Zeugnisses ausgestellt werden (beinhaltet Angaben zu Art und Dauer Ihrer Tätigkeit). Sie können aber auch ein sogenanntes "qualifiziertes Zeugnis" verlangen, in dem dann auch Angaben über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten gemacht werden.