Die Besteuerung von Unternehmensverkäufen – so läuft sie ab

Wenn ein Unternehmen verkauft wird, sind nicht nur Verkaufspreise zu berücksichtigen. Auch Steuern unterschiedlicher Art sind bei Unternehmensverkäufen wichtig. Obwohl sich viele Käufer und Verkäufer mit diesem leidigen Thema nur ungern auseinandersetzen, ist es nötig, sich vorab über gewisse Steuerformen und Steuerhöhen zu erkundigen. Damit das leichter und zeitsparender gelingt, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen.

Welche Art von Steuern fallen bei Unternehmensverkäufen an?

Es gibt viele verschiedene Steuern, die im Laufe der Zeit mit einem Unternehmen in Verbindung gebracht werden. Bei Unternehmensverkäufen oder einer Unternehmensnachfolge können verschiedene Steuerarten in Frage kommen Neben der Erbschaftssteuer können ebenso 

  • Schenkungssteuer 
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer 

sowie betriebliche Steuern wie z.B. Lohnsteuer oder Umsatzsteuer, anfallen. Wird ein Unternehmen demnach vererbt, sind in der Regel zunächst Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer interessant. Beide Steuern fallen inzwischen in etwa gleich hoch aus. Die Besteuerung beim Unternehmensverkauf an Dritte ist hingegen anders zu regeln. Hier kommen zur Gewerbesteuer oftmals auch Körperschaftsteuern hinzu. Bei der Berechnung der jeweiligen Steuerhöhen sind verschiedene Faktoren einzukalkulieren. Dazu zählt neben dem Betriebsvermögen ebenso das Verwaltungsvermögen. 

Die Rechtsform ist bei der Höhe der Steuern maßgeblich

Neben Vermögenshöhe spielt für die Ermittlung der richtigen Steuern auch die Unternehmensart eine große Rolle. Unterschieden wird dabei zwischen Einzelunternehmen oder Mitunternehmern wie z.B. bei einer GmbH. Die Höhe der Steuer wird bei Einzelunternehmen am zu versteuernden Vertragsgewinn ermittelt, die nach Abzug von Buchwerten des Unternehmens sowie Veräußerungskosten entstehen. 

Für Gesellschafter von beispielsweise Kapitalgesellschaften gelten hingegen andere Regelungen. Hier sind die Anteile der Mitunternehmer einzubeziehen, die beim Verkauf übertragen werden. Dabei sind vom jeweiligen Verkaufspreis zunächst die Anschaffungskosten sowie die Veräußerungs Gebühren abzuziehen. 

Bei Nachfolgeregelungen kommen andere Steuersätze zum Tragen. Bei Familienunternehmen übernehmen oftmals Verwandte das Unternehmen. Demnach ist die Erbschafts- sowie die Schenkungssteuer interessant. Dabei ist wiederum zu berücksichtigen, wer Anspruch auf das Unternehmenserbe hat und wie sich diese Entscheidung auf die Steuern auswirkt. 

Möchte der nächste in der Rangfolge vorgesehene Erbe das Unternehmen nicht erben, ist eine Pflichtverzichtsklärung nötig. Bei mehreren Nachfolgern ist ein Testament sinnvoll, bei dem auch die Ehepartner Versorgung bedacht wird. Kommt es jedoch zu einem vorläufigen Erbe, muss geklärt werden, ob die Nachfolge im entgeltlichen oder unentgeltlichen Rahmen verlaufen soll. Anders ist es hingegen, wenn der Verkauf an Dritte geht. Hier ist eine Lösung für die jeweiligen Familienmitglieder bedeutend. 

Wichtig: Nicht alle Nachfolger treten automatisch die Folge des Unternehmensinhabers an. Dabei ist zwar ein Rechtsträgerwechsel, jedoch keine Gesamtrechtsnachfolge zu bedenken. 

Welche Steuern fallen bei einem Unternehmensverkauf an?

Soll ein Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft werden, sind spezielle steuerliche Punkte zu bedenken. Dabei gilt: Der Verkaufserlös ist immer zu versteuern. Dabei entscheidet der Unternehmenswert über die Höhe der Steuern. Maßgeblich ist immer der Preis, der für das Unternehmen bezahlt wird. 

In diesem Rahmen können auch Steuervergünstigungen interessant sein. Bei Berufsunfähigkeit oder Geschäftsaufgabe von Geschäftsinhabern ab einem Alter von 55 Jahren können Einzelunternehmer oder Gesellschafter von einem einmaligen Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro Gebrauch machen. Allerdings ist dieser Altersfreibetrag aufgrund der Abschmelzregelung nur bei äußerst geringen Veräußerungsgewinnen möglich. Dabei ist ein Grenzwert von aktuell 181.000 Euro zu bedenken, um den Freibetrag zu erhalten. Nebenbei kann auch die Fünftelregelung oder ein ermäßigter Steuersatz in Frage kommen. Die genauen Richtlinien kann ein Steuerberater genauer aufzeigen. 

Wie ersichtlich ist, kann ein Überblick über die verschiedenen Steuerarten die Unternehmensnachfolge und deren Kosten deutlich erleichtern. Somit lässt sich der gesamte Nachfolgeprozess insgesamt leichter gestalten.

Bildnachweis: amnaj / stock.adobe.com