Auf wenige Stunden befristete Rabatte sind wettbewerbswidrig
Lesezeit: 2 Minuten Das OLG Hamm (Az: 4 U 22/05) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kombination von übertriebenem Anlocken und Zeitdruck bei einer Kaufentscheidung wettbewerbswidrig ist. Im verhandelten Fall hatte ein Möbelhaus in einer Tageszeitung einen Rabatt von 25 Prozent auf Küchen ausgelobt und dessen Gewährung auf den Zeitraum eines Sonntags in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr begrenzt.