So bleibt Ihr Werbeflyer preiswert

Es muss nicht immer Internetwerbung sein – der Werbeflyer hat durchaus seine Berechtigung. Ein professioneller Flyer lohnt sich, und mit diesen Tipps bleiben auch die Kosten im Rahmen. 70% der Druckkosten können Sie zum Beispiel sparen, wenn Sie ein DIN-Format statt eines Sonderformates wählen.

Werbebriefe: Wie Sie den USP Ihres Produktes zielsicher formulieren und einsetzen

In Ihrem Werbebriefen müssen Sie die Einzigartigkeit Ihres Produktes deutlich herausstellen. Dass heißt, Sie müssen dem Leser vermitteln, warum ausgerechnet Ihr Produkt das beste ist und warum er es unbedingt braucht. Dieses einzigartige Verkaufsargument, auch als USP (Unique Selling Proposition) bezeichnet, sollte sich wie ein roter Faden durch Ihren Werbebrief ziehen.

Spartipp: Wie Sie Ihre Werbekosten durch Tauschpartnerschaften senken

Tauschgeschäfte kennen Sie schon von klein auf, wenn z. B. der Riesenlutscher gegen das Matchbox-Auto getauscht wurde. Aber auch für die „Großen“ gibt es interessante Möglichkeiten, mit Tauschgeschäften bares Geld zu sparen. Beispiel Werbekosten: Viele kleine Unternehmen leiden unter den hohen Kosten für Werbung. Die Lösung: Bieten Sie sich als Tauschpartner an. Und schlagen Sie dadurch den teuren Werbemedien ein Schnippchen. Und so geht`s:

Werbeformen: Wie funktioniert eigentlich Mundpropaganda-Marketing?

Mit großem Abstand ist Mundpropaganda für Verbraucher die wichtigste Entscheidungshilfe. Die Werbewirtschaft hat dies natürlich auch erkannt. In den USA steigen beispielsweise die Budgets für Maßnahmen, die positive Mundpropaganda fördern sollen, schon seit Jahren. Kein Wunder, denn wenn Verbraucher dieser Werbeform am meisten vertrauen, dann sind Werbegelder, die in Mundpropaganda-Marketing investiert werden, besonders gut angelegt.

Wie Sie Ihre Handelspartner mit Werbematerial unterstützen

Gutes Werbematerial ist teuer. Liegt es da nicht nahe, das Werbematerial mit den Handels- und Vertriebspartnern zu teilen, um es mehrfach zu nutzen? Und Bilder und Texte sind im eigenen Haus manchmal unter großem Arbeitsaufwand produziert, abgestimmt und freigegeben worden. Wer Bild und Textmaterial nach draußen gibt, stellt also sicher, dass es den eigenen Anforderungen an Inhalte und Aussehen genügt. Aber stimmt das wirklich? Kann man kontrollieren, wie in Umlauf gegebenes Werbematerial benutzt wird? Und was muss man dabei beachten?

Online-Shops: Ein zu kleiner Scroll-Kasten für die Widerrufsbelehrung ist unzulässig

Wenn Sie auf den Internetseiten des Unternehmens einen Online-Shop betreiben, müssen Sie bei der Größe der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung aufpassen. Sie dürfen die Widerrufsbelehrung zwar in einem Scroll-Kasten unterbringen. Das heißt, der Nutzer kann nur einen Ausschnitt des Textes betrachten – um weiterlesen zu können, muss er den Text herunterscrollen. Aber: Der Scroll-Kasten, in dem die Widerrufsbelehrung erscheint, darf nach dem Willen des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht zu klein sein

Guerilla-Werbung: Wie Ihnen zerstörte Werbeplakate 500 % mehr Beachtung bescheren

Guerilla-Werbung bürstet Sehgewohnheiten und Werbeerfahrungen der Kunden kräftig gegen den Strich und sorgt mit frechen und provokanten Aktionen für Aufmerksamkeit. Der Axel Springer Verlag hat jetzt in einer spektakulären Aktion bewiesen, dass sogar die gezielt einkalkulierte Zerstörung von Werbepostern ein Erfolg versprechendes Mittel sein kann, um die Werbewirkung einer Kampagne zu steigern.

Bild- und Urheberrecht: Vorsicht beim Umgang mit Fotos im Internet

Nach § 60 Urheberrechtsgesetz (UrhG) darf der Besteller eines Bildes oder – bei auf Bestellung geschaffenen Bildnissen – der Abgebildete das Bild durch Lichtbild vervielfältigen oder vervielfältigen lassen. Mit dieser Vorschrift hatte jüngst das OLG Köln (Az: 6 U 91/03) zu tun, das die Anwendung des § 60 UrhG in seinem Fall jedoch gerade ablehnte.

Werberecht: So gehen Sie mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen richtig um

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und aufgefordert werden, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und für den Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen, ist das für sich betrachtet schon recht unangenehm. Häufig kommt noch ein weiteres Ärgernis hinzu: Sie werden auch noch verpflichtet, die Kosten für die eingeschalteten Rechtsanwälte zu übernehmen.

Auf wenige Stunden befristete Rabatte sind wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm (Az: 4 U 22/05) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kombination von übertriebenem Anlocken und Zeitdruck bei einer Kaufentscheidung wettbewerbswidrig ist. Im verhandelten Fall hatte ein Möbelhaus in einer Tageszeitung einen Rabatt von 25 Prozent auf Küchen ausgelobt und dessen Gewährung auf den Zeitraum eines Sonntags in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr begrenzt.

Sonderwerbeformen verdrängen zunehmend die Klassiker

Jahrelang wurden Sonderwerbeformen von den deutschen Mediaplanern sträflich vernachlässigt. Kaum eine der großen PR-Agenturen hatte diese relativ junge werbliche Präsentationsmöglichkeit der Sonderwerbeformen in ihrem Vermarktungs-Portfolio. Und auch die meisten Verlage und Betreiber von elektronischen Medien waren nicht auf kreative Extrawünsche eingerichtet. Das hat sich inzwischen merklich geändert – Sonderwerbeformen liegen voll im Trend.

Vergleichende Werbung: Darauf kommt es jetzt an

Am 19. September hat der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil zum Thema vergleichende Werbung gefällt (EuGH, C-356/04). Gestritten hatten sich zwei Supermarktketten. In der vergleichenden Werbung hatte Supermarktkette A einen „Warenkorb“ verschiedener Waren zusammengestellt und die vom Verbraucher zu zahlenden Preise addiert. Ergebnis: Wer im Supermarkt A kauft, kommt preiswerter weg.

Grünes Licht für humorvolle Werbung in Deutschland

Die gesetzliche Vorgabe, dass Werbeaussagen nicht irreführend sein dürfen, haben deutsche Gerichte in den vergangenen Jahren oft zum Anlass genommen, um humorvolle Werbeinhalte zu verbieten. Dabei wurde stets unterstellt, der "oberflächliche Verbraucher" könne nicht zwischen Ironie und Realität unterscheiden. In zwei aktuellen Urteilen wurde dieser strenge Maßstab nun erstmals nicht mehr zu Grunde gelegt:

Tücken der Werbung

Das Wettbewerbsrecht ist tückisch! Trotzdem müssen Sie als Unternehmer die wichtigsten Punkte kennen – sonst laufen Sie Gefahr, Ihr Geld durch rechtswidrige Werbung gleich wieder zu verlieren. Schnell kann Ihnen eine Abmahnung ins Haus flattern. Kosten: oft mehrere Hundert – manchmal sogar mehrere Tausend Euro. So schützen Sie sich vor den drei großen Fallen des Werberechts:

Gewinnspiele und Preisnachlässe – Beachten Sie das Transparenzgebot

Zwar sind Verkaufsfördermaßnahmen wie Preisnachlässe, Zugaben und Werbegeschenke in Deutschland grundsätzlich zulässig. Um die damit verbundene Missbrauchsgefahr einzudämmen, gibt es aber ein so genanntes Transparenzgebot (Paragraph 4 Nr. 4 UWG). Nach dem Transparenzgebot handelt unlauter, wer bei Rabattierungen, Werbegeschenken oder Prämien die Bedingungen für deren Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt.

Werberecht: Zulässige Presseberichte oder verbotene „getarnte“ Werbung?

Jeder Unternehmer freut sich über eine gute Presse. Da lässt man sich auch gerne einmal dazu verleiten, der einen oder anderen Redaktion auf die Sprünge zu helfen oder greift dankbar das Angebot einer Zeitschrift auf, doch einmal selbst einen Artikel über das eigene Geschäft zu verfassen. Dass dieses Verfahren nicht ganz unproblematisch ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az: 6 U 126/03).

Werbeaussagen: Warum Sie Slogans jetzt juristisch absichern sollten

Bei der Auswahl eines Reklameslogans werden Unternehmen in Zukunft vorsichtiger sein müssen. Grund: Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich – auf Landes- und Europaebene. So können Konsumenten demnächst Schadensersatz einklagen, wenn ein Produkt nicht die in der Werbung versprochenen Eigenschaften hat. Dieser Anspruch soll in einem neuen Reklamationsrecht verankert werden.

Buzz-Marketing: Firma für authentische Kommunikation

Wenn Sie in letzter Zeit auffällig häufig zu Partys in die Wohnung eines guten Freundes eingeladen wurden, kann es sein, dass Sie mit einem professionellen Buzz Agent befreundet sind. Buzz Agents lancieren neue Produkte in der Community und verankern sie mit traumwandlerischer Sicherheit bei den Menschen, die diese Produkte auch lieben. Es ist offensichtlich: Wir reden von Buzz-Marketing.

Wie sich Zeitungswerbung für Sie bezahlt macht

Die Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) ist in der Studie „Erfolg“ der Frage nachgegangen: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Tageszeit, zu der Konsumenten ein Medium nutzen, und dem Werbeeffekt, den Firmen zum Beispiel durch Zeitungswerbung erzielen. Zeitungen, und damit auch Zeitungswerbung, werden in der Regel morgens gelesen.