Gehört das Werkstück dem Azubi?
Fertigt ein Azubi ein Werkstück im Rahmen seiner Ausbildung an, hat es oft einen hohen ideellen Wert für ihn, besonders dann natürlich, wenn es das erste Werkstück ist. Im rechtlichen Sinne jedoch ist der Ausbildungsbetrieb der Hersteller und damit auch Eigentümer des Gegenstandes.