Der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn

Wird eine Ihrer Mitarbeiterinnen schwanger, wird es meist kompliziert. Denken Sie etwa an den besonderen Kündigungsschutz, die eventuell bevorstehende Elternzeit und an tatsächlich und zusätzlich drohende Beschäftigungsverbote. Auch bei der Bezahlung wird es komplexer, denn hier werden nun auch Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn zum Thema. Wie unterscheiden sich Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn überhaupt? Und wann müssen Sie Mutterschaftsgeld zahlen, und wann Mutterschutzlohn?

Darlehen an Mitarbeiter: So können Sie den geldwerten Vorteil ermitteln

Darlehen eines Unternehmens an seine Mitarbeiter sind nichts Außergewöhnliches. Doch Vorsicht: Handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, das den Betrag von 2.600 Euro übersteigt, führt es zu einem geldwerten Vorteil. Und dann sind Sie gefragt: Sie müssen die Höhe des entsprechenden Arbeitsentgelts sowie die daraus resultierende Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge korrekt ermitteln. Was Sie dabei zu beachten haben, entnehmen Sie dem Schreiben des Bun-desfinazministeriums (BMF vom 13.6.2007, AZ: IV C 5 – S 2334/07/0009).

Gehaltsextras: Massage statt Geld

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern nicht mehr Gehalt zahlen können oder wollen, bleiben Sie mit steuerfreien Gehaltsextras flexibel. Meist pokern Unternehmer und Mitarbeiter beim Gehalt ums Monats-Brutto. Dabei lohnt es sich für beide gleichermaßen, über alternative Entgelt-Bestandteile nachzudenken.

Eine Befristungsverlängerung ist trotz Lohnerhöhung wirksam

Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Wegen guter Leistungen des Mitarbeiters gewährte der Arbeitgeber in dem Verlängerungsvertrag eine Lohnerhöhung. Diese Lohnerhöhung nahm der Arbeitnehmer zum Anlass, nach Ablauf des Vertrags auf Weiterbeschäftigung zu klagen; die Befristung sei wegen der im Verlängerungsvertrag vereinbarten Lohnerhöhung unwirksam.

Gehaltsverhandlungen – Verhandeln Sie auch als Frau zäh und selbstbewusst

Vor allem für Frauen stellen Gehaltsverhandlungen ein Problem dar. Nach neuesten Gehaltsstudien verdienen Frauen noch immer im Schnitt 30% weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. 40% der befragten Personalleiter sagten, dass Frauen sich bei Gehaltsverhandlungen einfach schlechter verkaufen als Männer. Überraschen Sie bei den nächsten Gehaltsverhandlungen ihren Vorgesetzten indem Sie sich nach folgenden Tipps richten.

Krankenkasse: Meldungen einreichen, wo Sie wollen

Seit dem 01.01.2004 müssen Sie Ihre maschinellen Meldungen nicht mehr nur bei der jeweils zuständigen Krankenkasse abgeben. Bislang konnten Sie als Arbeitgeber oder als für diesen tätiger Steuerberater Ihre maschinellen Meldungen für Arbeitnehmer nicht ausschließlich einer einzigen Datenannahmestelle zuleiten. Vielmehr mussten Sie die jeweilige Zuständigkeit der einzelnen Krankenkassenart beachten.

Jahressteuergesetz 2009: Das kommt voraussichtlich auf Sie zu

Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 liegt bereits vor. Änderungen für Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ergeben sich durch das neue Jahressteuergesetz insbesondere aus dem geplanten Faktorverfahren und aus Steuererleichterungen für die betriebliche Gesundheitsfürsorge. Ganz konkret sollten Sie sich bereits jetzt auf einige Änderungen durch das Jahressteuergesetz einstellen.

Die Ausbildungsvergütung nach dem Lebensalter bemessen

Nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Sie dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen, die nach dessen Lebensalter zu bemessen ist. Das bedeutet nicht, dass ältere Azubis einen höheren Vergütungsanspruch haben als ihre jüngeren Kollegen im gleichen Beruf und im selben Ausbildungsjahr. Sie müssen vielmehr die Ausbildungsvergütung mindestens einmal im Jahr erhöhen.

Urlaubsentgelt & Urlaubsgeld: Das muss während des Urlaubs gezahlt werden

Wenn Ihre Mitarbeiter im Urlaub sind, müssen Sie als Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen (§§1,11 BurlG). Lesen Sie, wie Sie das Urlaubsentgelt richtig berechnen – denn nicht jede Forderung Ihrer Mitarbeiter ist berechtigt. Denn neben dem „normalen“ Gehalt müssen Sie bei der Berechnung für das Urlaubsentgelt auch die regulären Arbeitszeiten berücksichtigen.

So setzen Sie Sonderzahlungen als variable Vergütung einbeziehen

Der aktuelle Winteraufschwung beschert vielen Unternehmen steile Gewinne. Davon sollen auch die Mitarbeiter profitieren – am besten in Form von Sonderzahlungen. Denn wenn Sie Ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen als variable Vergütung gewähren, gehen Sie kein Risiko ein, im nächsten oder übernächsten Jahr die selben Zahlungen leisten zu müssen.

Saisonarbeiter aus Polen: Warum es bei einer Betriebsprüfung zu Lohnsteuernachzahlungen kommen kann

Zwischenzeitlich bereitet die Beschäftigung polnischer Saisonarbeiter sozialversicherungsrechtlich keine besonderen Probleme mehr. Seit dem EU-Beitritt Polens und durch die Vereinbarungen zwischen der deutschen und der polnischen Sozialversicherung ist für Sie alles geklärt, wenn Sie beispielsweise Saisonarbeiter aus Polen einstellen.

Wann Trinkgelder steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben

Erhalten 400-Euro-Kräfte Extra-Leistungen, müssen Sie stets die Entgeltgrenze im Auge behalten. Schon ein Cent monatlich zu viel kann zur Sozialversicherungspflicht führen. Trinkgelder, die Ihre Mitarbeiter als freiwillig gezahlte Leistung von Dritten erhalten, sind aber kein Arbeitsentgelt. Trinkgelder können Ihre 400-Euro-Kräfte also auch ohne sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen erhalten.

Wie Sie teure Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei Mini-Jobs vermeiden können

Das Landessozialgericht Hessen hat kürzlich entschieden, dass der Arbeitgeber nachträglich Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen muss, wenn ein gerinfügig Beschäftigter ihm gegenüber versichert, er gehe keinem weiteren „Mini-Job“ nach, sich dies später als falsch herausstellt und Sozialversicherungspflicht besteht. So sichern Sie sich in diesem Fall ab.

Gehaltsrunde 2006 – Werbeleiter müssen in die Offensive gehen

Auch wenn man in deutschen Unternehmen in der Regel nicht offen über sein Gehalt spricht, ist es kein Geheimnis, dass Werbeleiter im Vergleich zu den Kollegen aus dem Vertrieb meist nicht besonders gut dastehen. So bestätigt ein aktueller Gehalts-Check, dass Führungskräfte im Verkauf durchschnittlich fast 10 Prozent mehr verdienen als Werbeleiter. Darum ist es für Sie als Werbeleiter an der Zeit, beim nächsten Gehaltspoker in die Offensive zu gehen.

Bis 600 Euro steuerfreie Beihilfen für Mitarbeiter

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern über den normalen Arbeitslohn hinaus Geld zahlen, kommt davon oft gerade einmal die Hälfte an. Vorher schöpfen Sozialversicherung und Fiskus ihren Anteil ab. Doch in Notfällen können Sie Ihren Mitarbeitern Beihilfen ganz unbürokratisch auch ohne Abzüge zukommen lassen. Dabei müssen Sie nur ein paar Punkte beachten, um die Beihilfen lohnsteuerfrei zu halten.

Lohnsteuer oder nicht – Das ist auch 2008 die Frage!

Es gibt immer wieder Situationen, bei denen Entgelt oder Entgeltbestandteile einem Mitarbeiter nicht unmittelbar zufließen. Beispielsweise weil eine Erfolgsbeteiligung im Betrieb verbleibt, um sich weiter zu vermehren. Solche Gestaltungen machen Ihnen das Leben bei der Entgeltabrechnung nicht ganz einfach. Schließlich müssen Sie nun entscheiden, ob und wann Sie die Lohnsteuer für diese Entgeltbestandteile berechnen und abführen. Dabei ist die Berechnung der Lohnsteuer gar nicht so schwierig. Vorausgesetzt, Sie befolgen ein paar Grundregeln.

Scheinselbstständigkeit – Immer noch ein brisantes Thema

Die Beweispflicht, ob bei einem Mitarbeiter Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie muss nach § 7 Abs. 1 SGB IV nachweisen, dass der Mitarbeiter – im Gegensatz zu einem Selbstständigen – weisungsgebunden und in Ihre Unternehmensorganisation eingebunden ist. In diesem Fall liegt nämlich eine Scheinselbstständigkeit vor.

So finden Sie das richtige Team für jedes Projekt

Kennen Sie den Satz, dass nicht der Große den Kleinen frisst, sondern der Schnelle den Langsamen? Gehören Sie zu den Schnellen und nutzen diesen Wettbewerbsvorteil für Ihren Erfolg? Dann kennen Sie sicher auch die Bremser, die an lieb gewordenen Abläufen festhalten. Finden Sie für jede Veränderungsaufgabe das richtige Team und Sie werden diese Hindernisse überwinden. Und wen Sie ein Team zusammen haben, sorgen Sie noch gleich dafür, dass es zukünftig gut und erfolgreich zusammen arbeiten kann.

Neue Hinzuverdienstgrenzen seit Juli 2007

Für die 26 Millionen Rentner in Deutschland hat es zum 1. Juli 2007 erstmals seit 2003 eine Rentenerhöhung gegeben. Um 0,54 % wurden die Rentenbezüge aufgebessert. Der „Durchschnittsrentner“ (Rentenbezug 1.100 €/Monat) bekommt damit 5,94 € im Monat mehr Das ist nicht viel. Deshalb bemühen sich viele Rentner um einen Zusatzverdienst. Wichtig ist, dass Sie dabei auch die neuen Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Festellung der Versicherungspflicht: Arbeitgeber müssen ein Anfrageverfahren beantragen

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, über die Sozialversicherungspflicht Ihrer Mitarbeiter zu entscheiden. Sie bestimmen, ob Sie Ihren Mitarbeiter bei der zuständigen Einzugsstelle anmelden oder nicht. Manchmal ist es aber schwierig festzustellen, ob Versicherungspflicht überhaupt besteht. Dann müssen Sie die Durchführung eines Anfrageverfahrens beantragen.

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner unter 65 rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht

Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht worden. Die bisherige Höchstgrenze steigt von 355 € auf nunmehr 400 €je Monat. Durch die neuen Hinzuverdienstgrenzen sind Ihre Mitarbeiter wesentlich flexibler, was ihren zeitlichen Spielraum betrifft.

Märzklausel: Warum der 31.3. ein so wichtiges Datum ist

In der Lohn- und Gehaltbuchhaltung müssen Sie Einmalzahlungen immer in dem Monat berücksichtigen, in dem sie ausgezahlt werden. Für diese Regel aber gilt jetzt – in den ersten 3 Monaten des Jahres – aber eine Ausnahme: Einmalzahlungen, die zusammen mit dem laufenden Jahresarbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreiten, zählen zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres. Diese Besonderheit, Märzklausel genannt, müssen Sie noch bis zum 31.03.2008 peinlich genau beachten, denn sie ist ein sehr beliebtes Prüffeld bei Betriebsprüfungen!

Wann Sie bei der Pauschalierung Kinderfreibeträge außer Acht lassen

In bestimmten Fällen dürfen Sie nach § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) auf das Arbeitsentgelt von Mitarbeitern die so genannte „Pauschalierung“ anwenden. Und zwar 1. bei den sonstigen Bezügen – in einer größeren Zahl von Fällen allerdings – 2. im Fall der Nacherhebung von Lohnsteuer, wenn Sie die Lohnsteuer nicht vorschriftsgemäß einbehalten haben. Dabei findet hier aber keine Pauschalierung mit festen Sätzen statt.

Weihnachtsgeld: So zahlen Sie rechtssicher eine freiwillige Gratifikation

Für Arbeitgeber ist die Zahlung von Gratifikationen wie dem Weihnachtsgeld eine Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer zu motivieren und zu zeigen, dass es dem Unternehmen gut geht. Aber: Haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld? Wie kann in Zeiten eines „wirtschaftlichen Engpasses“ die Zahlung von Weihnachtsgeld vermieden werden?

So führen Sie für Heimarbeiter Sozialversicherungsbeiträge ab

Was in vielen Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen nach wie vor nicht bekannt ist: Heimarbeiter sind nicht etwa selbstständige Subunternehmer, sondern wie abhängige Arbeitnehmer zu behandeln. Weil ein Unternehmen dies nicht beachtete und für Heimarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge abführte, musste es jetzt insgesamt 200.301,16 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen (Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Bayern.