Das bedeutet die Entgeltbescheinigungsverordnung für Sie
Zum 1.7.2013 trat die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft. Damit sind die Inhalte der Entgeltnachweise nun gesetzlich festgeschrieben. Prüfen Sie deshalb, ob die Gehaltszettel Ihrer Mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen genügen.