Kein Vertrauensschutz bei der Verkürzung von Kündigungsfristen
Durch Entscheidung vom 19.01.2010 beurteilte der EuGH die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB als gemeinschaftsrechtswidrig (Rs. C-555/07). Diese Vorschrift regelte, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfristen nicht beachtet wurden.