Kündigung bei Bagatelldiebstahl: Neuerungen für 2010 geplant

In 2009 kam es zu einer ganz Reihe von in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Kündigungen wegen Bagatelldiebstahls. „Emily“ oder der „Maultaschenfall“ sind nur Beispiele für Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen. In allen Fällen waren Mitarbeiter entlassen worden, weil sie Gegenstände mit geringem Wert für sich verwendeten. Das hat jetzt ein politisches Nachspiel. Für 2010 sind insoweit Änderungen in der Diskussion.

Kündigung wegen Diebstahl: Berufung eingelegt

Im Jahr 2009 kam es gleich zu einer ganzen Reihe von Urteilen zum Thema Kündigung wegen Diebstahl. Ob es nun um 6 Maultaschen, Pfandbons („Fall Emily“), Brötchenaufstrich oder Frikadellen ging: Die Kündigung wegen Diebstahl erfolgte immer wegen vergleichsweise geringwertiger Schäden. In einem Fall geht die Kündigung wegen Diebstahl jetzt in die nächste Instanz.

Was Sie zum mündlichen Verzicht auf eine Klage gegen eine Kündigung wissen sollten

Wenn Sie einen Mitarbeiter kündigen, kann er gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Allerdings gibt es Fälle, in den der Mitarbeiter vorher auf die Klage gegen die Kündigung verzichtet hat, etwa im Zusammenhang mit der Vereinbarung einer Abfindung. Aber wie sieht es aus, wenn der Verzicht auf die Klage nur mündlich erfolgte?

Kündigung wegen Diebstahls: Was Sie zu Bagatellfällen wissen sollten

Kündigungen wegen Diebstahls am Arbeitsplatz erhitzen immer wieder die Gemüter, nicht nur in Ihren Unternehmen. Auch die Presse berichtet gerne darüber, insbesondere wenn die Kündigung wegen einer „Bagatelle“ ausgesprochen wurde. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt zu einer solchen Kündigung entschieden, dass auch ein Bagatelldiebstahl zu einer Kündigung führen kann.

Krankheitsbedingte Kündigung: Auf die Prognose für 24 Monate kommt es an

Wenn Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum krank sind, können Sie nicht einfach eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Denn vor einer krankheitsbedingten Kündigung müssen Sie u. a. überlegen, wie lange Ihr Mitarbeiter voraussichtlich noch krank sein wird. Dabei ist es erforderlich – aber auch ausreichend -, wenn Sie diese Prognose für die nächsten 24 Monate anstellen.

Kündigung in der Probezeit und bei Krankheit: Worauf Sie achten sollten

Kündigung in der Probezeit und bei Krankheit: Worauf Sie achten sollten

Eine Kündigung in der Probezeit ist auch wegen und während einer Krankheit möglich. Insofern gilt bei der Kündigung in der Probezeit nichts anderes als bei einer anderen Kündigung auch. Allerdings sind die Anforderungen an eine Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses weniger streng als später. Das hat aber nichts mit der Kündigung in der Probezeit, sondern mit der 6-monatigen Wartefrist des KSchG zu tun. Aber in jedem Fall sollten Sie bei der Kündigung wegen Krankheit Folgendes beachten.

Kündigung und Diebstahl: Die Tücken der Interessenabwägung

Ein neues Urteil macht eine Kündigung wegen Diebstahls für Arbeitgeber schwerer kalkulierbar. In dem Fall hatte ein Müllmann ein bei seinem Arbeitgeber zur Entsorgung bereitstehendes Kinderreisebett mitgenommen, ohne sich das vorher genehmigen zu lassen. Er erhielt darauf sowohl eine fristlose Kündigung als auch hilfsweise eine fristgemäße Kündigung von seinem Arbeitgeber.

Muster-Aufhebungsvertrag: Kündigung ohne Ärger mit der Agentur für Arbeit

Früher wurde bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Agentur für Arbeit verhängt, weshalb viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer davor zurückgeschreckt sind einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Nach einer neueren Weisung der Arbeitsverwaltung wird nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter bestimmten Voraussetzungen keine Sperrzeit mehr verhängt. Diese sind:

Kündigung: Nur wo Abfindung nach §1a KSchG drauf steht, ist auch Abfindung nach §1a KSchG drin

Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter für den Fall, dass er bei einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Klage gegen die Kündigung verzichtet, eine Abfindung anbieten, hat er nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Es kommt auf die Details Ihres Angebots an.