Vorsicht Praktikum! – Ein Urteil, das Sie als Student kennen müssen

Pech hatte ein Student, der ein Auslandspraktikum in den Vereinigten Staaten absolvierte. Dieses Praktikum war bezahlt und so geriet der Student über die Einkommensgrenze von 8004 Euro. Verdienste, die über dieser Grenze liegen, sind kindergeldschädlich. Dagegen klagte der Student und verlor. Lesen Sie hier, welche Folgen das Urteil für Sie hat.

Mit Kindern Steuern sparen

Mit Kindern ist der Euro oft nur noch die Hälfte wert – diesen ironisch gemeinten Seufzer dürfte so manches Elternpaar im Laufe seines Lebens ausstoßen. Für Väter und Mütter mit hohem Kapitalvermögen gilt allerdings gleichzeitig: Mit Kindern eröffnen sich Eltern auch Gestaltungsspielräume, um Steuern zu sparen.

Wann lohnt es sich, die 400-Euro-Grenze zu missachten?

Als Student müssen Sie häufig dazuverdienen, um Ihr Studium zu finanzieren. Den Eltern möchte man nicht mehr zur Last fallen, die Ersparnisse reichen hinten und vorne nicht und das BaföG deckt gerade einmal das Notwendigste ab. Also arbeiten Sie. Doch nur die sogenannten 400-Euro-Jobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Erfahren Sie hier, welche Folgen es hat, diese Grenze zu missachten.

Bundesfinanzhof: Ausbildungskosten lassen sich sammeln

Berufliche Aufwendungen sind – grundsätzlich unbegrenzt – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd absetzbar. Der Abzug ist ein Grundpfeiler des deutschen Steuerrechts, der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit zwei wichtigen Urteilen zum Abzug von Ausbildungskosten (Az. VI R 38/10 und VI R 7/10) hat der Bundesfinanzhof neue Steuersparchancen geschaffen.

Steuer-ID verschwunden – was tun?

Wer seit diesem Jahr einen Freistellungsauftrag bei der Bank ändern oder neu einrichten will, braucht seine neue „Steueridentifikationsnummer“. Aber nicht jeder hat die perfekte Ordnung zu Hause und findet die Post, mit der die Steuer-ID vor einiger Zeit mitgeteilt wurde. Vielleicht kam die Post auch gar nicht an. Wo kann man nun wegen seiner Steuer-ID nachfragen?

Vom Kindergeld dank Steuervereinfachungsgesetz profitieren

Vermögen auf die Kinder zu übertragen ist attraktiver geworden. Früher geriet durch dieses legale Steuer-Sparmodell sehr schnell das Kindergeld für erwachsene Kinder in Gefahr – mit dem Steuervereinfachungsgesetz ist dieser Nachteil seit 2012 entfallen. Selbst für reiche Kinder wird nun weiter gezahlt. Folgendes sollten Sie zum Steuervereinfachungsgesetz wissen.

Steuern sparen: Diese Arbeiten sind als Haushaltnahe Dienstleistungen begünstigt

Steuervergünstigungen für Haushaltsnahe Dienstleistuntgen sollen nach einem Bericht des Bundesrechungshof abgeschafft werden, da sie den Fiskus zu sehr belasten. Das wiederum heißt für Sie als Steuerzahler: Nutzen Sie die Vergünstigungen aus und sparen jeden nur möglichen Steuer-Cent bei Handwerkern-Leistungen!

Erbschaftsteuerrecht: Familienunternehmen steuerfrei vererben?

Die Änderungen im Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht sind Ende 2008 durch alle notwendigen Instanzen gegangen und mit Wirkung vom 01.01.2009 rechtskräftig. Im unternehmerischen Bereich resultieren die Änderungen primär aus den geänderten Bewertungsvorschriften, die zu einer Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führen.

Wann Sie Ihrem Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen bescheinigen müssen

Viele Vermieter und Hausverwalter werden derzeit von ihren Mietern um Bescheinigungen gebeten, mit denen diese die Kosten haushaltsnaher Handwerker- und Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Wenn Ihre Betriebskostenabrechnung bereits die notwendigen Informationen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen enthält, brauchen Sie Ihren Mietern eine zusätzliche Bescheinigung nicht auszustellen.

Finanzplanung – ab 2009 Belege aufbewahren!

Ab 01.01.2009 gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen die neue „Abgeltungsteuer“. Durch die pauschale Besteuerung der Erträge mit 25% (plus SoLi und ggf. Kirchensteuern) soll vieles vereinfacht werden. Allerdings kommt auf die Anleger ein erhöhter Aufwand zu: die Abrechnungen und Unterlagen aus Wertpapieranlagen sollten zwingend aufbewahrt werden!

Finanzplanung- Erbschaftsteuer und Grundsätzliches

Die Erbschaftsteuerreform scheint den Weg durch die Instanzen zu gehen. Nachdem die Regierungskoalition sich geeinigt und der Bundestag zugestimmt hat, muss am 05.12. der Bundesrat das Gesetz „durchwinken“. Grundsätzlich steht eine Höherbewertung von Immobilien und Gewerbevermögen an, dafür werden Freibeträge zum Teil deutlich angehoben, insbesondere für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder.

Finanzplanung: Erbschaftsteuerreform – erste Überlegungen

Die Parteien der Regierungskoalition haben am 06.11.2008 eine Einigung bei der Reformierung der Erbschaftsteuer erreicht. Überraschend enthält diese Einigung den vollkommen steuerfreien Übergang des Familienwohnheims auf Ehegatten und – unter bestimmten Voraussetzungen- Kinder im Erbfall. Details sind noch nicht bekannt, allerdings lassen sich erste Gestaltungen ableiten.

Abgeltungsteuer – Augen auf bei der Geldanlage

Ab 01.01.2009 gilt eine pauschale „Abgeltungsteuer“ für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen aus Ihren Geldanlagen. Zukünftig werden 25% zuzüglich „Soli“ und gegebenenfalls Kirchensteuer, in der Summe rund 28%, der Erträge direkt an der Quelle von den Banken einbehalten. Zusätzlich werden ab 01.01.2009 auch die bisher steuerfreien „Kursgewinne“ von der Abgeltungsteuer erfasst.

Mit Nullkupon-Anleihen verschieben Sie Ihre Zinserträge

Zurzeit geistern viele Steuermodelle durch die Medien. Doch fast alle Vorschläge haben eine Gemeinsamkeit: Die Steuersätze sollen künftig sinken. Welches Modell gewinnt, und wann es umgesetzt wird, ist noch völlig offen. Sie können aber schon jetzt mit Nullkupon-Anleihen die Belastung Ihrer Zinseinkünfte senken und Ihre Netto-Rendite nach oben schrauben. In Zeiten niedriger Zinssätze ist das ein wichtiger Erfolgsgarant Ihrer Depot-Optimierung.