Positive Urteile zur Entfernungspauschale
Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist je Arbeitstag für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer steuermindernd absetzbar. Dabei ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zulegen. In zwei positiven Urteilen wurde nun jedoch entschieden, dass auch längere Wege steuermindernd absetzbar sein können.