Ausbildungsvertrag anfechten: Das geht im Ausnahmefall
Verträge kann man in bestimmten Fällen anfechten. Das gilt auch für den Ausbildungsvertrag. Allerdings müssen hierzu gewisse Voraussetzungen vorliegen: Irrtum, arglistige Täuschung und Drohung heißen hier die relevanten Stichpunkte. Eine erfolgreiche Anfechtung muss sich auf eine der Voraussetzungen stützen.