Eine Massenentlassung müssen Sie der Agentur für Arbeit melden

Müssen Sie als Arbeitgeber innerhalb von 30 Kalendertagen eine Vielzahl Ihrer Arbeitnehmer entlassen, liegt eine Massenentlassung vor (Paragraph 17 KschG). Und diese Massenentlassung müssen Sie der Agentur für Arbeit anzeigen. Bislang konnten Sie diese Anzeige auch nach Ausspruch der Kündigungen vornehmen. Dem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun widersprochen.

Wer wann wie viel Anspruch auf Arbeitspausen hat

Bei der Festlegung und Durchführung von Arbeitspausen kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Unklarheiten. Die folgenden Fakten sollten Sie auf jeden Fall wissen, damit Sie bei Konflikten richtig gewappnet sind. Allgemein werden Pausen- und Arbeitszeiten durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Gewisse Ergänzungen und Abweichungen davon können auch für Arbeitspausen die Tarifverträge festlegen.

Schadenersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung

Geschlechtsspezifische Diskriminierung: Ohne konkrete Gründe haben Arbeitnehmer keine Chance. Ein Beispiel dafür aus der Praxis: Eine leitende Angestellte hatte sich um eine Direktorenstelle beworben. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits schwanger. Der Arbeitgeber lehnte die Bewerbung ab und übertrug die Stelle einem männlichen Mitbewerber. Darin sah die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Diskriminierung und verlangte von ihrem Arbeitgeber Schadenersatz.

Entgeltfortzahlung: Bei Vergleich müssen Sie eventuell nicht zahlen

Ist einer Ihrer Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, dann müssen Sie ihm im Normalfall bis zu einer Dauer von 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten (Paragraph 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Wird die Arbeitsunfähigkeit dabei schuldhaft durch einen Dritten verursacht, dann sind Sie fein raus. Denn dann können Sie sich Ihre Entgeltfortzahlungskosten vom Schadensverursacher erstatten lassen.

Betriebsrat kann Stilllegung des Betriebs nicht verhindern

Ein Arbeitgeber begann, den Arbeitnehmern wegen einer Stilllegung betriebsbedingt zu kündigen, ohne zuvor mit dem Betriebsrat über einen Interessensausgleich zu verhandeln. Als der Betriebsrat davon erfuhr, wollte er per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, weitere Kündigungen auszusprechen, ehe dieser nicht mit dem Betriebsrat einen Interessensausgleich versucht habe.

Sozialplan: Nichts für Erben, wenn Mitarbeiter zu früh sterben

Ein Arbeitgeber vereinbarte mit dem Betriebsrat wegen der vollständigen Stilllegung seines Betriebs einen Sozialplan. Danach sollten alle Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis auf Grund der Betriebsstilllegung beendet worden ist, eine Abfindung erhalten. Die Zahlung wurde mit dem Austritt aus dem Betrieb fällig. Ein Arbeitnehmer verstarb 2 Monate vor Vertragsablauf, so dass der Arbeitgeber die Abfindung nicht auszahlte. Hierauf klagten die Erben des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Abfindungssumme.

Gleichbehandlungsgesetz – Das Antidiskriminierungsgesetz in neuem Gewand

Erinnern Sie sich noch? 2005 wollte „Rot-Grün“ das viel diskutierte Antidiskriminierungsgesetz verabschieden und damit vier EU-Richtlinien zur Vermeidung von Benachteiligung im Arbeitsleben und im Alltag in deutsches Recht umsetzen. Das Gesetzesvorhaben verlief im Sande, weil die geplante Neuregelung über die EU-Vorgaben hinausging und auch deshalb auf Widerstand bei der damaligen Opposition stieß. Nun heißt das Antidiskriminierungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz.

Arbeitspapiere kann Arbeitnehmer nicht mit Zwangsgeld herausverlangen

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sind Sie, als Arbeitgeber, verpflichtet, dem Arbeitnehmer die vorhandenen und die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellenden Arbeitspapiere herauszugeben. Allerdings muss der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere im Betrieb abholen. Zur Zusendung der Arbeitspapiere sind Arbeitgeber nicht verpflichtet.

Auch schuldlose Arbeitsverweigerung dürfen Sie abmahnen

Arbeitsverweigerung ist fast immer ein Grund abzumahnen. Weigert sich ein Mitarbeiter, Ihren Weisungen nachzukommmen, stellt das regelmäßig eine Vertragsverletzung dar, die Sie abmahnen können. Das gilt unabhängig davon, ob Ihrem Mitarbeiter das Fehlverhalten vorwerfbar ist oder nicht. Die Abmahnung hat nämlich keinen Strafcharakter, sondern soll den Arbeitnehmer vor weiterem vertragswidrigen Verhalten warnen.

Nachtarbeitszuschlag gilt auch für Freizeitausgleich

Arbeitgeber ohne Tarifbindung müssen für Nachtarbeit einen Lohnzuschlag von 25 Prozent zahlen oder einen Freizeitausgleich in gleicher Höhe leisten. Entscheidet sich der Arbeitgeber für den Freizeitausgleich, darf die Kompensation für die Nachtarbeit nicht niedriger ausfallen, als eben einer Auszahlung des Zuschlags. So ein Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG), vom 01. Februar 2006 (Az.: 5 AZR 422/04).

Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitsplatz weg – Job bleibt

Wenn in einem Betrieb Arbeitsplätze zusammengefasst oder gestrichen werden, heißt das noch nicht, dass die Mitarbeiter auch tatsächlich ihren Job verlieren und eine entsprechende betriebsbedingte Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden kann. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG, 12.05.2006, Az: 6 Sa 404/04) in einem aktuell veröffentlichten Urteil hingewiesen.

Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitarbeitsstelle: Änderungskündigung nötig

Macht die Neuorganisation eines Unternehmens die Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen erforderlich, so kann eine Änderungskündigung gerechtfertigt sein. Arbeitnehmer müssen jedoch die Änderung des Arbeitszeitvolumens nur unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmen. Maßgeblich ist, ob der Arbeitgeber, im umgekehrten Fall, den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung aus betrieblichen Gründen ablehnen würde.

Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag schützt vor Entgeltfortzahlung

Viele gesetzliche Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer können Sie im Arbeitsvertrag nicht abbedingen. Man spricht hier vom zwingenden Recht. Einen Ausweg aus dieser Misere bieten 1- oder 2-stufige Ausschlussfristen. Diese schließen nämlich den Anspruch, zum Beispiel den auf Entgeltfortzahlung, nicht aus, sondern begrenzen nur den Zeitraum der Geltendmachung.

Wann Sport während der Krankheit die fristlose Kündigung rechtfertigen kann

Wenn Sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen, dürfen Sie sich trotzdem sportlich betätigen. Allerdings nur so lange, wie der Sport während der Krankheit der Genesung nicht zuwiderläuft. In einem aktuellen Fall bekam ein Arbeitnehmer die fristlose Kündigung, weil er während der Krankheit Sport getrieben hatte und sich dabei auch noch schwer verletzte. Eine Klage gegen die Kündigung blieb erfolglos.

Beruflich vom Mitarbeiter gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu

Mitarbeiter, die häufig auf Dienstreisen unterwegs sind, sammeln so eine nicht unbeträchtliche Zahl von Bonusmeilen, die Fluggesellschaften als Anreiz für die Nutzung ihrer Gesellschaft ausschütten. Die Frage, wem die Bonusmeilen „gehören“, war ein nicht seltener Streitpunkt in Firmen. Jetzt gibt es zum Thema eine neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Betriebsratsanhörung in der Probezeit: Altersangaben nicht zwingend erforderlich

Auch vor jeder Probezeitkündigung ist eine Betriebsratsanhörung nötig (Paragraph 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Versäumen Sie diese Betriebsratsanhörung, ist die Kündigung von vornherein unwirksam. Gleiches gilt, wenn Sie den Betriebsrat zwar anhören, ihn aber nicht ausreichend oder unzutreffend informieren.

Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Rentenalter

Ein 70-jähriger Arbeitnehmer wurde seit 11 Jahren als Autoverkäufer im Autohaus des Arbeitgebers beschäftigt. Auch als das Rentenalter bereits erreicht war, arbeitete er weiter. Erst nachdem die Zentrale des Autoherstellers den Arbeitgeber aufgefordert hatte, das Verkaufsteam zu verjüngen, wollte dieser den Arbeitnehmer in den Ruhestand entlassen.