Das ist eine Einigungsstelle
Hat der Betriebsrat oder hat der Arbeitgeber eine Einigungsstelle angerufen, wird dort verhandelt. Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).