Stalking am Arbeitsplatz müssen Sie nicht dulden!

Stalking am Arbeitsplatz müssen Sie nicht dulden!

Der Umgang von Mitarbeitern untereinander wird in einigen Betrieben immer rauer. Dabei spielt neben dem bekannten Mobbing auch das sogenannte Stalking leider eine immer größere Rolle. Als Arbeitgeber sind Sie dazu berufen, hier klar Position zu beziehen und die Opfer zu schützen. Das kann bis zu einer Kündigung des Stalkers gehen, wie ein Urteil des BAG zeigt. Erfahren Sie mehr über Stalking am Arbeitsplatz.

Beispiele für eine Lohnpfändung

Beispiele für eine Lohnpfändung

Ein Arbeitnehmer hat sich das neueste Handy für 800 € gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Zusätzlich musste ein neues gebrauchtes Auto angeschafft werden, welches auch in Höhe von 6.000 € finanziert wurden. Da er mit der Zahlung der Raten in Verzug gekommen ist, haben die Banken beide Kredite gekündigt und die offenen Restforderungen sofort fällig gestellt.

Der Betriebsrat: Einstellung und Eingruppierung

Der Betriebsrat: Einstellung und Eingruppierung

Zwischen der Einstellung und Eingruppierung sollte genau differenziert werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet wurde oder der Arbeitnehmer die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb bereits aufgenommen hat. In diesem Fall kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich schon ein Vertrag geschlossen wurde.

Freistellung zur Stellensuche: so geht’s!

Freistellung zur Stellensuche: so geht’s!

Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Suche nach einer neuen Stelle freistellen. Wann der Arbeitgeber sie freistellen muss, regelt § 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Und so lautet der Gesetzestext: „Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“

Lohnpfändung: Die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Dazu sollte die Beteiligten zunächst wissen, was überhaupt zum Arbeitseinkommen zählt. Vom Arbeitseinkommen wiederum ist dann nur ein Teil pfändbar. So prüfen Sie richtig: Berechnung des Arbeitseinkommens Berechnung des Pfändungsschutzes Berechnung des pfändbaren Betrages Prüfung der Rangfolge bei mehreren Pfändungen Bei der Lohnpfändung nehmen Sie das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen als Grundlage. Bei der Berechnung …

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Mindestarbeitsbedingungen

Mindestarbeitsbedingungen

Prüfen Sie die Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge auf Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne. Schauen Sie zunächst in Ihren Betriebsvereinbarungen nach. Dort können Mindestarbeitsbedingungen festgeschrieben sein. Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Wann der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unwirksam ist

Wann der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unwirksam ist

Wenn ein Arbeitnehmer auf das Recht, Kündigungsschutzklage zu erheben, ohne Gegenleistung direkt nach der Kündigung verzichtet, und dieser Verzicht über ein Formular erfolgt, das ihm vom Arbeitgeber vorgelegt wird, ist er ungültig. Das besagt ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). In dem Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, der zusammen mit zwei Kolleginnen fristlos gekündigt worden war.

Arbeitsgericht: Verspätete Zulassung der Kündigungsschutzklage nur ausnahmsweise

Arbeitsgericht: Verspätete Zulassung der Kündigungsschutzklage nur ausnahmsweise

Ein gekündigter Mitarbeiter muss seine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Beauftragt er seine Gewerkschaft damit und versäumt diese die rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage wegen Organisationsmängeln, so braucht das Arbeitsgericht die verspätete Kündigungsschutzklage nicht mehr zulassen.

Schadensersatz statt Kündigungsschutzklage geht nicht

Schadensersatz statt Kündigungsschutzklage geht nicht

Waren Sie auch schon einmal erleichtert, dass ein gekündigter Mitarbeiter die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat verstreichen lassen? Dann ging es Ihnen sicherlich genauso wie einem Arbeitgeber, dem genau das passiert war. Sehr verwundert war er allerdings, als die gekündigte Mitarbeiterin später Schadensersatz verlangte. Vor Gericht hatte sie aber keinen Erfolg.

Kündigungsschutzklage zurückgenommen? Trotzdem keine Abfindung!

Kündigungsschutzklage zurückgenommen? Trotzdem keine Abfindung!

Wenn Sie betriebsbedingt kündigen und der Betroffene dagegen eine Kündigungsschutzklage erhebt, verliert er den Anspruch auf eine Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das gilt auch dann, wenn er es sich später anders überlegt und seine Klage wieder zurückzieht, so urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG, 13.12.07, 2 AZR 971/06).

Kündigungsschutzklage: Müssen Sie Ihre Mitarbeiter aufklären?

Kündigungsschutzklage: Müssen Sie Ihre Mitarbeiter aufklären?

Sind Sie schon einmal auf den Gedanken gekommen, Ihre Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass diese gegen eine Kündigung per Kündigungsschutzklage klagen können? Und was die Formalien einer solchen Klage sind? Sie vielleicht nicht, ein Arbeitnehmer hat diese Pflicht aber durchaus angenommen. Das Arbeitsgericht Weiden hat Ihre Pflichten als Arbeitgeber in diesem Zusammenhang klargestellt.

Kündigungsschutzklage hemmt nicht die Verjährung von Lohnansprüchen

Kündigungsschutzklage hemmt nicht die Verjährung von Lohnansprüchen

Kommt es beim Ende des Arbeitsverhältnisses zum Streit, geht es oft um mehrere Sachverhalte, die ggfs. mit unterschiedlichen Anträgen beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden müssen (z. B. Kündigungsschutzklage, Klage auf rückständigen Lohn, auf Zeugniserteilung). Macht ein Arbeitnehmer hierbei Fehler, können Sie sich als Arbeitgeber evtl. zumindest teilweise auf Verjährung berufen.

Kündigungsschutzklage: Die Klagefrist von drei Wochen gilt auch im Kleinbetrieb

Kündigungsschutzklage: Die Klagefrist von drei Wochen gilt auch im Kleinbetrieb

Kündigungsschutzklage: Wie lange darf geklagt werden? Wenn Sie einen Mitarbeiter gekündigt haben, ist es für Sie wichtig, schnell zu wissen, ob Sie ihn weiter beschäftigen müssen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht daher eine dreiwöchige Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers vor. Diese gilt auch im Kleinbetrieb.