Zweitwohnungssteuer – Kosten beim Finanzamt absetzbar

Für einen Zweitwohnsitz müssen Eigentümer in einigen Kommunen in Deutschland Steuern zahlen. Diese Zweitwohnungssteuer liegt im Entscheidungsbereich der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die damit deutschlandweit jährlich circa 100 Millionen Euro einnehmen. Die Abgabe kann über die Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden, sodass die Belastung für die Eigentümer etwas verringert wird.

Erstmals erhob die Gemeinde Überlingen 1972 Steuern auf den Zweitwohnsitz. Seitdem wurde dieses "Überlinger Modell" von zahlreichen Städten und Gemeinden übernommen.

Entscheidung liegt bei den Kommunen

Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich bei den Kommunen selbst, wobei die Sätze zwischen 5% (Berlin) und 23% (Überlingen) von der Jahreskaltmiete variieren können. Die Steuer wird für jeden Zweitwohnsitz erhoben, auch wenn dieser kaum bewohnt ist, oder im gleichen Ort liegt, wie der Hauptwohnsitz.

Eine Ausnahme bilden Wohnungen, die wegen der Arbeitsstelle eines der Ehepartner genommen werden müssen. Hier entfällt die Steuer. Weitere außergewöhnliche Ausnahmen bilden Alten- und Pflegeheime, Gefängnisse, Wohnungen von Minderjährigen in der Ausbildung und Soldaten, Bufdis sowie Polizisten in Gemeinschaftsunterkünften. Einige Kommunen verzichten auf die Erhebung bei Studenten, bei Drittwohnungen und bei Personen, die weniger als 25.000 EUR jährlich verdienen.

Steuern als Werbungskosten absetzbar

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um Werbungskosten, die bei der Steuererklärung angegeben werden können. Übersteigt ein Arbeitnehmer den Pauschbetrag von 1.000 EUR, was mit der Steuer schnell geschehen kann, wirkt sich der Betrag positiv auf den Steuerbescheid aus. Die Kosten für die Zweitwohnungssteuer müssen wie alle Werbungskosten in Anlage N eingetragen werden und werden dann vom Finanzamt in Relation zu den gezahlten Lohnsteuern zurückerstattet.

Nebenher werden auch weitere Ausgaben zum Zweitwohnsitz vom Finanzamt berücksichtigt, falls dieser aus beruflichen Gründen bezogen wurde. Hierzu zählen Renovierungsarbeiten, Verpflegungspauschale für die ersten drei Monate, Umzugskosten und sogar Einrichtungsgegenstände. Eventuell lässt sich die Zweitwohnungssteuer auch komplett umgehen: Ein Arbeitnehmer sollte dazu die Steuersätze seines Hauptwohnsitzes und die der Zweitwohnung vergleichen und diese einfach tauschen, wenn für eine der Immobilien keine Steuer anfällt.

Zweitwohnungssteuer in Deutschland etabliert

Die Steuer gehört in Deutschland größtenteils zum Standard, da viele Kommunen diese erheben. Das Vorgehen ist verständlich, da Gemeinden ansonsten ihre Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Bibliotheken zur Verfügung stellen, ohne von Zweiwohnungsbesitzern hierfür Geld zu erlangen. Für Personen, die aus beruflichen Gründen auf eine Zweitwohnung angewiesen sind, entfallen die Steuern sinnvollerweise. Andere Personen können diese über die Werbungskosten absetzen und bekommen so zumindest einen Teil erstattet.