Was Sie über Reisekosten wissen sollten – Verpflegungsmehraufwand

Als Unternehmer können Sie Kosten für eine Geschäftsreise steuerlich geltend machen. Welche Kosten das sind und was Sie dabei beachten müssen, erläutern wir an anschaulichen Beispielen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Verpflegungsmehraufwand.

Nochmal zur Erinnerung – Was sind Reisekosten?
Reisekosten sind alle Aufwendungen, die Ihnen unmittelbar durch eine Geschäftsreise entstehen:

Verpflegungsmehraufwand
Nach einigen Wochen Urlaubspause kommen die vier Jungunternehmer Hannah, Gabi, Peter und Matthias wieder zu einem gemütlichen Feierabend-Plausch zusammen. Es wird das Thema des letzten Treffens aufgegriffen: die Reisekosten. Matthias, der Boutique-Besitzer, hat jüngst eine Geschäftsreise unternommen. Die Fahrtkosten-Thematik wurde bereits heiß diskutiert. Heute möchte er wissen, wie die Verpflegung auf der Reise steuerlich berücksichtigt werden kann.

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Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend machen
"Auf meiner Geschäftsreise habe ich allerhand Belege für Kaffee, Brötchen, Erfrischungsgetränke und andere Verpflegung gesammelt. Getreu dem Motto: Quittungen immer aufbewahren! Kann ich die jetzt mit den Fahrtkosten zusammen beim Finanzamt einreichen" wendet Matthias sich wieder an Peter.

"Du hast mehr Aufwand, wenn Du Dich auf Geschäftsreisen verpflegen musst, aber die gesammelten Belege kannst Du vernichten. Wenn Du mehr als 8 Stunden an einem Tag geschäftlich abwesend bist, kannst Du bestimmte Pauschalen als Verpflegungsmehraufwand geltend machen:

8 bis 14 Stunden 6,00 € pro Tag
14 bis 24 Stunden 12,00 € pro Tag
24 Stunden 24,00 € pro Tag

"Alles klar: ich war 3 Tage auf Geschäftsreise – dann setze ich also 3 mal 24,00 Euro an", rechnet Matthias seinen Pauschbetrag aus.

Pauschbeträge taggenau berechnen
"Nein, so einfach ist das nicht", erklärt Peter. "Die Stunden Deiner Abwesenheit von der Wohnung musst Du taggenau berechnen. Wann bist Du am ersten Tag gestartet?" "Am ersten Tag meiner Geschäftsreise bin ich um 18.00 Uhr losgefahren und um 21.00 Uhr am Messeort angekommen. Dort nahm ich mir ein Taxi ins Hotel und bin direkt um 22.00 Uhr ins Bett gefallen."

"Also warst Du an dem Tag 4 Stunden unterwegs. Die Pauschbeträge gelten aber erst ab mindestens 8 Stunden Abwesenheit! Für Deinen ersten Reisetag kannst Du also leider keinen Verpflegungsmehraufwand geltend machen", muss Peter ihn enttäuschen.

Matthias trägt’s mit Fassung. "Die anderen beiden Tage habe ich aber komplett von morgens bis abends auf der Messe verbracht. Die rechne ich dann  mit jeweils 24,00 Euro ab?" "Genau", bestätigt Peter. Matthias fasst zusammen: "Nun weiß ich, wie ich die Fahrtkosten und den Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen kann – aber was mache ich mit der Hotelrechnung?"